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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Benedikt U. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Benedikt U. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Goldmann,
zunächst einmal möchte ich Ihnen für die schnelle und ausführliche Antwort auf meine Frage vom 01.06.2009 danken.

Nun hätte ich eine Frage bezüglich gewalthaltiger Computerspiele (in der Politik und den Medien oft auch als "Killerspiele" bezeichnet, welches ich nicht verwende, da ich selber derartige Spiele spiele und diese Bezeichnung diskriminierend finde).
Ich verfolge mit Sorge die Entwicklung bezüglich der Reaktionen der Politik auf gewalthaltige Computerspiele. Am 05.06.2009 musste ich mit entsetzen lesen, dass sich die Innenministerkonferenz für ein Verkaufs- und Verbreitungsverbot ausgesprochen hat. ( http://www.welt.de/politik/article3866764/Innenminister-wollen-die-Killerspiele-verbieten.html )
Meiner Meinung nach besteht zwischen Amokläufen und besagten Spielen kein Zusammenhang. In Deutschland gibt es außerdem eines der strengsten Institute der Welt, welches Spiele auf ihre Zulassung hin prüft (USK). Wenn Spiele zu gewalttätig sind, werden diese ohnehin als USK 18 verifiziert und der Verkauf an unter 18 jährige damit untersagt. Ich verstehe deshalb nicht, warum die Politik Erwachsenen vorschreiben möchte, welche Spiele sie spielen dürfen und welche nicht.
Des Weiteren würden viele Menschen in Deutschland bei einem Verbot möglicherweise ihren Beruf verlieren, Crytek, ein großer deutscher Spielentwickler, hat 2006 angekündigt, "dass die Firma, falls es zu einem Verbot der Killerspiele kommen sollte, auswandern würde." ( http://www.pcgames.de/aid,528863/Crytek-aeussert-sich-zu-moeglichem-Killerspiel-Verbot/PC/News/ ).

Wenn es ein entsprechender Gesetzesentwurf wirklich bis in den Bundestag schafft, welcher ein Verbot von gewalthaltigen Computerspielen ("Killerspiele") fordert, wird dieser dann von der FDP-Bundestagsfraktion mitgetragen?

Was halten Sie von dem angeblichen Zusammenhang zwischen gewalthaltigen Computerspielen und Amokläufen?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Upa

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Upa,

vielen Dank für Ihre Fragen zu dem Verbot sogenannter „Killerspiele“.

Selbstverständlich ist Gewaltprävention notwendig. Insbesondere müssen gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden. Allerdings ist ein Verbot von Computerspielen der falsche Weg.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits mehrfach kritisch zu den auch in der Vergangenheit vielfach geäußerten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.

Notwendig ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von Computerspielen setzt jedoch am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele ebenso wie der Konsum von Gewaltvideos eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, indem die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt herabgesetzt wird, kann ein Verbot derartiger Spiele die Ursachen nicht bekämpfen. Vielmehr muss gegen die eigentliche Ursache von Gewalt vorgegangen werden. Der Aktionismus der Innenminister, die in einem Beschluss am 5. Juni 2009 den Deutschen Bundestag aufgefordert haben, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele zu ermöglichen, ist hingegen nicht hilfreich.

Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, allen Menschen Computerspiele zu verbieten. Schreckliche Einzeltaten, die nie monokausal auf Computerspiele zurückzuführen sind, können leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie können aber nicht rechtfertigen, dass den zahlreichen Menschen, die verantwortlich mit Computerspielen umgehen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind mithin nicht erforderlich.

Effektiver Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Schulen und Politik ebenso wahrgenommen werden muss wie auch von Herstellern bzw. Vertreibern von Computerspielen. Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt werden. So ist dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet verbessert wird, so dass z.B. tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden. Ein besonderer Schwerpunkt muss zudem auf die Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen selbst, aber auch bei den verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern, Lehrern und Erziehern gelegt werden. Eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben hilft jedoch nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hans-Michael Goldmann