Portrait von Hans-Michael Goldmann
Hans-Michael Goldmann
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Michael Goldmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Benedikt U. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Benedikt U. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Goldmann,
ich hätte eine ganz praktische Frage bezüglich des geplanten Anti-Kinderpornografie-Gesetztes, welches Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auf den Weg bringen möchte.

In meiner Freizeit bin ich Administator in einem großen deutschen Forum und halte das geplante Gesetz mehr als fragwürdig.
Um regelwidrige von nicht regelwidrigen Beiträgen zu differenzieren, bin ich gezwungen auf ominöse Links zu klicken, welche von den Benutzern ins Forum geschrieben wurden.
Wenn sich jetzt Mitglieder des Forums einen Spaß erlauben wollen, könnten sie ja Links ins Forum kopieren, welche auf eine "Stopp-Seite" führen.
Der Gesetzesentwurf sieht, meines Wissenstandes nach vor, dass die Daten, wie z.B. die IP-Adresse gespeichert werden und so das BKA im schlimmsten Fall bei mir vor der Haustür steht, nur weil ich gezwungener Maßen auf so einen Link geklickt habe.
Derartige Methoden, bei dem ein Generalverdacht zugegen ist, halte ich für nicht mit unserer Verfassung vereinbar.

Des Weiteren sehe ich in der Sperrung der Seiten lediglich
reinen Aktionismus zur Bundestagswahl und eine Schaffung einer Zensurinfrastruktur bei dem womöglich als nächstes die Musikindustrie Interesse an weiten Sperren bekundet.

Wie kann ich mich vor einer Hausdurchsuchung durch das BKA schützen, wenn das Gesetz wirklich durchkommt.
Wie stehen Sie zum derzeitigen Gesetzesentwurf von Bundesfamilienministerin von der Leyen?

Portrait von Hans-Michael Goldmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Upa,

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden, darin werden sich alle einig sein. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder. Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist. Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Michael Goldmann