Frage an Hans-Martin Haller von Hans R. bezüglich Soziale Sicherung
wie stehen sie der Tatsache gegenüber,dass tausende sogenannte Gastarbeiter nur noch hier leben,um Sozialleistungen zu kassieren,und wie stehen sie zu der Frage,neuer Gastarbeiter,bei der immens hohen Arbeitslosigkeit.
Sehr geehrter Herr Ritzmann,
vorab: es gibt keinen "Freifahrtschein" in den deutschen Sozialstaat.
Leistungen der Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, ...) setzen grundsätzlich voraus, dass im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge gezahlt worden sind. Dauer und Höhe der Beitragszahlungen entscheiden unmittelbar über die Höhe der Ansprüche an die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der sogenannte "Gastarbeiter", der heute in Deutschland seine Rente bezieht, hat also seinen Anspruch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland erworben.
Von den Sozialversicherungen zu unterscheiden sind Sozialleistungen, die aus - auch von sogenannten "Gastarbeitern" gezahlten - Steuern finanziert werden, und für die anstelle des Beitragsprinzips das Bedürftigkeitsprinzip gilt (z. B. "Hartz IV", Hilfe zum Lebensunterhalt). Auch wenn immer wieder - zu Unrecht - anderes behauptet wird: Selbst ein EU-Ausländer hat nicht von Anfang an den gleichen Anspruch auf alle solchen Sozialleistungen wie ein Einheimischer. § 23 des 12. Sozialgesetzbuchs regelt z. B. eindeutig: "Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe."
Dass es jenseits gesetzlicher Regelungen und unabhängig von der Nationalität
Missbrauch gibt (bei Sozialleistungen wie bei der "Steuergestaltung"), darf jedenfalls nicht zu Pauschalurteilen über einzelne Bevölkerungsgruppen führen.
Übrigens: Für Ausländer, die nicht EU-Staaten entstammen, gilt seit 1973 ein Anwerbestopp, von dem nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Außerdem ist in verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen vor wenigen Jahren ein positiver Nettobeitrag von Ausländern zu den deutschen Staatsfinanzen ermittelt worden: Demnach übersteigen die von Ausländer bezahlten Steuern und Beiträge deutlich die Leistungen, die die öffentlichen Haushalte für Ausländer bereitstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Martin Haller