Frage an Hans-Martin Haller von Helga W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
hallo Herr Haller
Im Bezug auf die Wahlen im März hätte ich gerne gewußt, was Sie im Bezug auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonventionen der UN vorhaben. Ich meine hiermit nicht nur irgendeine Unterschrift unter irgendein Dokument.
Helga Würz
Sehr geehrte Frau Würz,
die UN-Behindertenrechtskonvention und die Maßnahmen, die zu ihrer Umsetzung ergriffen werden, sind ein weites Feld. Als Verkehrspolitiker möchte ich mich beschränken auf die Erfolge, die die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren für behinderte Menschen auf dem Gebiet der Verkehrspolitik erzielen konnte. Dies sind eine ganze Menge.
So ist seit 2011 eine Voraussetzung der Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), dass die Belange von Menschen mit Behinderungen und mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt werden und der Bau und Ausbau förderfähiger Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit nach § 7 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) entspricht. Mit der Novelle des LGVFG wurde 2015 ein eigenständiger Fördertatbestand für die Barrierefreiheit bei öffentlichen Verkehrsmitteln geschaffen.
Des Weiteren fördert das Land Baden-Württemberg seit dem Busprogramm 2012 nur noch niederflurige Linienbusse und unterstützt die Nachrüstung von Hubliften.
Im Doppelhaushalt 2015/16 haben wir 10 Mio. Euro für die Förderung des barrierefreien ÖPNV bereitgestellt. 5 Mio. Euro dienen der Förderung barrierefreier Bushaltestellen und 5 Mio. Euro der Förderung umweltfreundlicher und niederfluriger Busse. Von einem ebenerdigen Einstieg in Niederflur-Linienbusse profitieren Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen und ältere Menschen mit Rollatoren.
Bis 2018 werden zudem mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms 62 Bahnhöfe im Land barrierefrei modernisiert.
Bei Neufahrzeugen auf der Schiene wird vorgegeben, dass ein barrierefreier Einstieg ggf. mit Einsatz von Einstiegshilfen in das Fahrzeug möglich sein muss. Neufahrzeuge müssen außerdem zum Beispiel Sitze für mobilitätseingeschränkte Personen, Mehrzweckbereiche, Rollstuhlplätze, (Einstiegs-) Türen, Beleuchtung, Toiletten, Kundeninformation, Einstiegs- und Ausstiegshilfen und Kommunikation haben.
Im Haushalt 2015/16 haben wir zudem erneut jeweils 100 000 Euro für die Förderung von Bürgerbussen bereitgestellt und fördern damit u.a. die Beschaffung von Fahrzeugen. In Bürgerbus-Vereinen setzen sich Menschen ehrenamtlich für die Mobilität ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger ein. Ziel ist es, Lücken im öffentlichen Nahverkehrsnetz einer Kommune zu schließen, insbesondere in ländlichen Regionen und Stadtrandlagen. Vor allem ältere Bewohner, die nicht (mehr) Auto fahren profitieren hiervon.
Sie sehen, die grün-rote Landesregierung nimmt die Belange von behinderten Menschen im Bereich der Verkehrspolitik sehr ernst. Und auch in Zukunft werden wir im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bei den verschiedenen Verkehrsträgern weitere Schritte zum Abbau von Barrieren unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Martin Haller MdL