Frage an Hans-Martin Haller von Jörg J. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Hr. Haller,
In Ihrer Antwort vom 22.07.2013 führen Sie aus, das Ministerium für ländlichen Raum begründet das faktische Verbot einer Sportart (Mountainbiken) durch befürchtete Interessenskonflikte.
Wie stehen Sie, bzw. die SPD und damit ein Teil der Landesregierung, dazu?
Welche Untersuchungen liegen vor, die solche Interessenskonflikte befürchten lassen? Inwiefern sollen diese von der Breite des Weges abhängen?
Und warum werden Untersuchungen die das Gegenteil nahelegen (siehe die jüngste Untersuchung "Wandern- und Mountainbiking des Instituts für Forstpolitik der Uni Freiburg) nicht beachtet?
Wo hat die Möglichkeit " gemäß § 37 Abs. 3 - mit Genehmigung der Forstbehörde – Ausnahmen" zu schaffen Eingang in die Wirklichkeit gefunden, abgesehen von Absichtserklärungen der Tourismusverbände?
Einen erfolgreichen Wahlkampf und schöne Ferientage,
Jörg Jäger
Sehr geehrter Herr Jäger,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. August.
Für ihr Anliegen habe ich Verständnis, zumal ich seit meiner ersten Initiative vor einigen Jahren nach wie vor dasselbe Ziel verfolge. Leider bin ich mit dieser Meinung beim zuständigen Ministerium noch nicht durchgedrungen. Sie dürfen versichert sein, dass ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten weiter bemühen werde, eine Aufweichung der 2-Meter-Regelung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Martin Haller MdL