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Hans-Kurt Hill
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Frage von Simon S. •

Frage an Hans-Kurt Hill von Simon S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hill,

ich habe einige Frage zum Thema Energie und der Problematik natürlicher Monopole bei Strom- und Gasnetzen.

Als Beirat der Bundesnetzagentur sind Sie sicherlich ein geeigneter Ansprechpartner innerhalb ihrer Partei.

Ich bin grundsätzlich kein Freund von Verstaatlichungen oder Enteignungen und halte den Markt für die sinnvollste und effektivste Wirtschaftsform, auch in dem Bereich des Energiesektors.

Angesichts der Tatsache der praktischen Unmöglichkeit von Wettbewerb bei natürlichen Monopolen wie Versorgungsnetzen (nicht in Bezug auf das durchgeleitete Produkt wie Strom oder Gas, bei dem Wettbewerb sehr wohl möglich ist),
was ist ihre Meinung zu einer Enteignung der Versorgungsnetze (nicht unbedingt in die Hände des Staates, es wäre z.B. auch die Überführung in die Hände einer e.G. möglich, an der die am Netz angeschlossenen Haushalte/Gewerbebetriebe Genossenschaftsanteile erwerben könnten denkbar, so dass eine Kontrolle durch die Betroffenen und eine Trennung zum Staat und Politikern besteht, sowie private Investitionen in die Netze weiterhin möglich wären)?

Wenn sie dafür wären oder sich entscheiden müssten, würden sie eher eine direkte Verstaatlichung oder eine Überführung in Gemeinwirtschaft mit Hilfe privatrechtliche Formen (z.B. e.G.) bevorzugen?

Wenn sie für eine Überführung in Formen der Gemeinwirtschaft (Art. 15 GG) wären, wie würden sie das Problem der Finanzierung sehen?
Wäre es aus ihrer Sicht denkbar das die Einahmen aus den enteigneten Netzen die Kosten (Zinsen) für evt. Staatsschulden (niedrige Zinsen dank hoher Bonität des Staates) übertreffen?

Zu guter letzt noch eine Frage, die etwas über die Problematik der natürlichen Monopole hinaus geht: Wie ist ihre Position zu einer Sozialisierung der gesamten oder fast gesamten Energiebranche?
Wenn Sie eine solche Befürworten, wie Gedenken Sie diese zu finanzieren?

Ich danke ihnen im Voraus herzlich für die Beantwortung und Beschäftigung mit meinen Fragen.

Mit herzliche Grüßen
Ihr
Simon Schmidt

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Vielen Dank für Ihre Fragestellung. Mit der Frage nach dem Eigentum der Strom- und Gasnetze treffen Sie ein Kernproblem in der Energiewirtschaft. Derzeit kann von Wettbewerb auf den netzgebundenen Energiemarkt nicht die Rede sein. Vielmehr ist die Strom- und Gasversorgung durch kartellartige Strukturen überteuert. Die vier Monopolisten EON, RWE, Vattenfall Europe und EnBW kontrollieren den Energiesektor in weiten Teilen. Der Einfluss der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der Politik geht gegen Null.

Wenn wir einen fairen Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt schaffen wollen, müssen wir zumindest die "Stromautobahnen", also die großen Übertragungsnetze, den Interessen der Energiekonzerne entziehen. DIE LINKE ist der Auffassung, dass nur der Bund einen neutralen Betrieb der Netze organisieren kann, auch um die Ausrichtung auf erneuerbare Energien und eine dezentrale Versorgung sicherzustellen. Das ist aufgrund der Herausforderungen des Klimaschutzes und für bezahlbare Energie erforderlich. Das setzt allerdings konsequentes Handeln der Bundesregierung voraus, die sich endlich auch die Seite der gebeutelten Verbraucherinnen und Verbraucher schlagen muss.

Das Verteilernetz auf unterer Ebene gehört nach unserer Auffassung viel stärker in kommunale Hand oder direkt in die genossenschaftliche Hand der Bürgerinnen und Bürger. Dazu hat unsere Fraktion einen "Leitfaden Rekommunalisierung" erstellt. Er gibt Handlungshinweise, um vor Ort in Städten, Gemeinden und Landkreisen das Zurückholen von Strom- und Gasnetzen zu organisieren.

Was die Übertragungsnetze angeht, schlagen wir eine Vergesellschaftund oder Enteignung vor - je nach Verhandlungswillen der Energieversorger. Da Marktversagen in dem Sektor vorliegt und der Staat im Wesentlichen die Voraussetzung für die Entstehung der Netzinfrastruktur geschaffen hat, müssten die Energieversorger die Netze ohnehin weit unter Marktwert abgeben. Wir wollen eine Überführung der Strom- und Gasnetze in eine öffentliche "Deutsche Bundesstiftung Netze". So kann der Netzbetrieb zu minimalen Kosten im Interesse des Gemeinwohls am wirksamsten gehandhabt werden.

Sind die Netze in gesamtgesellschaftlicher Hand, ist meines Erachtens eine Sozialisierung des gesamten Enegiesektors, wie Sie es andiskutieren, nicht nötig. Hinzu kommt, dass wir mit einer wirksamen Ausgestaltung von geeignetem Förderinstrumenten, wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) den Umbau der Energiewirtschaft voranbringen können.

Warum aber an einer Verstaatlichung der Stromübertragungsnetze kein Weg vorbei führt, möchte ich hier noch einmal verdeutlichen: Privatwirtschaftliche Strommonopole sind nicht kontrollierbar. Die Netzunternehmen sind Teil der jeweiligen Gesamtkonzerne, deren Renditeerwartung bei 20 Prozent und mehr liegt. Wird nun vom staatlichen Netzregulierer Druck ausgeübt, holt sich der Energieversorger den Ertragsausfall im Netzbereich anderweitig wieder. Entweder werden vorgelagert die Stromerzeugungspreise angehoben oder Netzinvestitionen unterlassen. Seit der Abschaffung der Strompreiskontrolle im Juli 2006 gibt es kein wirksames Mittel, die tatsächlichen Kosten der Stromerzeugung nachzuvollziehen. In der Folge stiegen die Strompreise massiv. Auch Netzinvestitionen finden nur statt, wenn Störungen drohen oder bereits Schäden entstanden sind.

2006 wurden durch die Netzbetreiber 21 Milliarden Euro Netzentgelte eingenommen. Nur ein Bruchteil davon steckten die Besitzer der Übertragungsnetze wieder in die Infrastruktur: 0,9 Milliarden Euro im Jahr 2006 und im Jahr davor sogar nur 0,6 Milliarden. Jetzt, wo E.ON & Co. um hohe Investitionen nicht mehr herum kommen - ca. 10 Milliarden Euro in den kommenden Jahren - und die Entflechtung droht, steht ein Netzverkauf auf der Tagesordnung. Das ist Heuschrecken-Mentalität. Die Bundesnetzagentur kann nur wenig daran ändern. Einer Veräußerung der maroden Netze an möglicherweise ausländische Investoren muss sie tatenlos zusehen.
Ohnehin ist ihr Einfluss begrenzt. Sie kann zwar in einem aufwändigen Verfahren die Netzkosten kontrollieren. Das eigentliche Problem der kartellartigen Struktur behebt sie nicht. So hat die Regulierung zwar zu einer Begrenzung der Selbstbedienungsmentalität geführt. Bei den Stromkunden ist davon jedoch nichts angekommen. Auf der Stromrechnung ist der Anteil der Netzgebühren um nur einen Cent gesunken. Die Strompreise stiegen dennoch weiter an.

Die Eigentümer konzentrieren sich auf einen möglichst kosteneffizienten Netzbetrieb. Im Höchstspannungsbereich bedeutet dies, die kontinuierliche Einspeisung an möglichst wenig Punkten und der Stromexport über begrenzte Netzpunkte ins Ausland. Von Interesse ist deshalb die Einspeisung von Strom aus möglichst wenig fossilen Großkraftwerken und steigende Stromexporte. Kosten verursachen viele kleine Erzeugungseinheiten und die Abnahme des schwankenden Stromangebots erneuerbarer Energien. Tatsächlich belastete der Aufwand zur Netzregelung die Betreiber 2006 mit rund 1,2 Milliarden Euro. Die Netzkuppelstellen ins Ausland warfen hingegen fast eine Milliarde Euro Gewinn ab - ein Bereich, der von der Netzregulierung übrigens weitgehend unkontrolliert bleibt.
So macht ein privater Netzbetreiber zwangsläufig Energiepolitik nach dem Geschmack der großen Energiekonzerne: CO2-intensive Stromerzeugung in oligopolen Strukturen. Auf der Strecke bleiben erneuerbare Energien, energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Energieerzeugung auf der Ebene der Stadtwerke. Von Klimaschutz, neuer Beschäftigung und bezahlbarer Energie kann unter diesen Bedingungen keine Rede sein.

Nur öffentlicher Netze stellen deshalb faire Energiepreise sicher. Ziel muss es sein, die Übertragungsnetze im Stromsektor zu neutralisieren. Sie dürfen nicht weiter Gegenstand von Profitinteressen sein. Infrastruktur dient in erster Linie dem Allgemeinwohl. Fairer Wettbewerb und die Ausrichtung der Energieversorgung auf Klimaschutz und Energieeffizienz sind nur möglich, bei einem Eigentümer, der das volkswirtschaftliche Interesse im Blick hat. Deshalb gehören die Netze nach Auffassung der Linksfraktion in die Öffentliche Hand.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.linksfraktion.de/energie