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Hans-Jürgen Irmer
CDU
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Frage von Karin L. •

Frage an Hans-Jürgen Irmer von Karin L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Irmer!

Hessische Bauordnung
Hierin ist (noch) nicht verankert, dass Imbisswagen, die mit Gas betrieben werden, und als stehendes Gewerbe *) auf Dauer auf einem privaten Grundstück stehen, die Auflagen des Vorbeugenden Brandschutzes zu bestehenden Bestandsgebäuden (z. B. Abstandsfläche usw.) einhalten müssen.

*) Hierzu ist ein kleiner Bauantrag erforderlich, der von der Stadt Wetzlar genehmigt wurde, obwohl ein gasbetriebener Imbisswagen dauerhaft mit einem Abstand von unter einem Meter direkt neben einem Bestandsgebäude (Lebensmittelladen mit Fenstern an der Gebäudewand zu dem Imbisswagen und direkt dahinter Verkaufsfläche!) steht. Ebenfalls wurde ein gewerblicher offener Holzkohlegrill direkt unter einem weiteren Fenster von dem Lebensmittelmarkt und mit einem Abstand von rund einem Meter zu dem Gasflaschenschrank am Imbisswagens genehmigt.
Alle Einwendungen dagegen wurden von der Stadt Wetzlar abgelehnt, die Genehmigung sei rechtens. Vom Regierungspräsidium in Gießen und auch vom Hessischen Ministerium kam auch noch keine Antwort auf eine Anfrage dazu.
Frage: Wann wird diese Lücke im Gesetz für feststehende Imbisswagen geschlossen und welche Möglichkeiten gibt es aktuell diesen Missstand - der sogar genehmigt ist - abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
K. L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lein,

ich stehe den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung - sei es über Telefon (030 227 79213), Fax (030 227 70216) oder Mail (hans-juergen.irmer@bundestag.de) oder in einer meiner Sprechstunden. Selbsternannte Mittler wie Abgeordnetenwatch braucht es dazu nicht - diese suggerieren nur, dass Abgeordnete nur via Öffentlichkeit reagieren. Das ist falsch und schürt nur Vorurteile.
Bzgl. Ihres Anliegens zur Anwendung und möglichen Änderung der Hessischen Bauordnung habe ich mich wie Sie wissen direkt an Sie gewandt und den Hessischen Innenminister Peter Beuth angeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hans-Jürgen Irmer

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.