Frage an Hans Jürgen Noss von Werner M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Noss,
mit einigem Befremden muss ich Ihre Antwort auf die Frage von Werner Görg lesen. Es ist zwar zutreffend, dass es für die Bundeswehr besondere Altersgrenzen gibt, für die Polizei jedoch wurden diese durch die Änderung des § 208 LBG weitgehend aufgehoben.
Die Belastungen der Polizisten in Rheinland Pfalz wurden von Ministerpräsident Kurt Beck mit denen eines normalen Verwaltungsbeamten gleichgesetzt. Mittlerweile scheint bundesweit die Erkenntnis durchzusickern, dass nicht nur wie bisher das Lebensalter, sondern auch die Lebensarbeitszeit (Beispiel 45 Arbeitsjahre) für die Berechnung des Renteneintrittsalters maßgeblich sein muss.
Wie stehen Sie dazu, diese generelle Grenze von 45 Jahren für besondere Berufsgruppen (u.a. auch Polizisten) noch unterschreitend gelten zu lassen?
mfG
Werner Märkert