Frage an Hans Jürgen Noss von Heinz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Noss,
im Hinblick auf die kommende Landtagswahl möchte ich Sie fragen, wie Sie es mit dem Artikel 29 GG halten. Die Neugliederung des Bundesgebietes ist von einer Muss- in eine Kannversion geändert worden, dennoch soll gewährleistet sein, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.
Dass hier Ungleichgewichte in der Bandbreite von Bremen bis Bayern bestehen kann nicht geleugnet werden. Sich dieser Frage intensiv zu zuwenden wäre auch schon aus dem Gesichtspunkt der Kosten opportun. Anstatt Landtagsmandate ständig noch auszuweiten, wie es jetzt in Baden-Württemberg vom Freizeit- zum Vollparlament geschieht, sollte doch der umgekehrte Weg gegangen werden. Im Internet habe ich einmal recherchiert wieviel Abgeordnete das State Assembly of California nach Washington entsendet, Sie werden es nicht glauben, es sind nur 80. Kalifornien hat 34 Millionen Einwohner. Das Land Rheinland-Pfalz erlaubt sich 101 Abgeordnete bei voller Bezahlung und Altersversorgung vom Feinsten, bei etwas über 4 Millionen Einwohner. An Ihrer fast ständigen Präsenz im Wahlkreis und als Fraktionsvorsitzender des Kreistages Birkenfeld ist doch ablesbar, dass ein Landtagsabgeordneter überhaupt nicht ausgelastet ist, dieses aber bei voller Bezahlung, oder erhalten Sie für Ihre Kreistagstätigkeit weniger Diäten vom Land? Tatsächlich ist es auch so, dass die Ministerpräsidenten die Protagonisten sind und der Landtag im Wesentlichen nur den Selbigen wählt, den Haushalt verabschiedet und falls ein Rauchverbot ansteht auch hierüber noch abzustimmen.
Wie für viele andere politikverdrossenen Nichtwähler stellt sich für mich auch die Frage, ob hier nicht wieder Posten für hochgedienerte Parteisoldaten auf Kosten des Steuerzahlers zur Verfügung gestellt werden.
Heinz Galaske
Sehr geehrter Herr Galaske,
Ihre Frage beim Abgeordnetenwatch beantworte ich Ihnen wie folgt.
Im Hinblick auf die kommende Landtagswahl möchte ich Sie fragen, wie Sie es mit dem Artikel 29 GG halten. Die Neugliederung des Bundesgebietes ist von einer Muss- in eine Kannversion geändert worden, dennoch soll gewährleistet sein, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dass hier Ungleichgewichte in der Bandbreite von Bremen bis Bayern bestehen kann nicht geleugnet werden. Sich dieser Frage intensiv zu zuwenden wäre auch schon aus dem Gesichtspunkt der Kosten opportun.
Antwort:
Artikel 29 läßt die Neugliederung des Bundesgebietes zu, hierzu sind allerdings Volksentscheide in den betreffenden Ländern erforderlich. Beim letzten Versuch der Zusammenlegung von 2 Bundesländern (Berlin/Brandenburg) wurden die erforderlichen Mehrheiten allerdings nicht erreicht. Gleichwohl stimme ich Ihnen zu, dass eine Zusammenlegung von Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz, Saarland und weitere) durchaus Sinn macht.
Anstatt Landtagsmandate ständig noch auszuweiten, wie es jetzt in Baden-Württemberg vom Freizeit- zum Vollparlament geschieht, sollte doch der umgekehrte Weg gegangen werden. Im Internet habe ich einmal recherchiert wieviel Abgeordnete das State Assembly of California nach Washington entsendet, Sie werden es nicht glauben, es sind nur 80. Kalifornien hat 34 Millionen Einwohner. Das Land Rheinland-Pfalz erlaubt sich 101 Abgeordnete bei voller Bezahlung und Altersversorgung vom Feinsten, bei etwas über 4 Millionen Einwohner.
Antwort:
Nach Artikel 20 GG, ist die Bundesrepublik ein Bundesstaat. Im GG sind die Aufgaben des Bundes und der Länder klar bestimmt. Ob die einzelnen Bundesländer zuviele Abgeordneten haben, kann sicherlich diskutiert werden.
An Ihrer fast ständigen Präsenz im Wahlkreis und als Fraktionsvorsitzender des Kreistages Birkenfeld ist doch ablesbar, dass ein Landtagsabgeordneter überhaupt nicht ausgelastet ist, dieses aber bei voller Bezahlung, oder erhalten Sie für Ihre Kreistagstätigkeit weniger Diäten vom Land?
Antwort:
Ein Landtagsabgeordneter hat, wie Bundestagsabgeordnete, neben seiner Tätigkeit am Sitz des Parlamentes auch viele Aufgaben vor Ort zu erledigen, wobei eine wöchentliche Arbeitszeit von rund 60 Stunden durchaus realistisch ist.
Tatsächlich ist es auch so, dass die Ministerpräsidenten die Protagonisten sind und der Landtag im Wesentlichen nur den Selbigen wählt, den Haushalt verabschiedet und falls ein Rauchverbot ansteht auch hierüber noch abzustimmen. Wie für viele andere politikverdrossenen Nichtwähler stellt sich für mich auch die Frage, ob hier nicht wieder Posten für hochgedienerte Parteisoldaten auf Kosten des Steuerzahlers zur Verfügung gestellt werden.
Antwort:
Im Kreistag war ich bereits lange vor meiner Abgeordnetentätigkeit aktiv und Fraktionsvorsitzender, hierbei handelt es sich um ein Ehrenamt.Es ist sicherlich gut, wenn Abgeordnete auch Ehrenämter ausüben. Genau wie im Bundestag haben Abgeordnete mehr Aufgaben als nur den Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler zu wählen bzw. den Haushalt zu beschließen.