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Hans Jürgen Noss
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Frage von Nils G. •

Frage an Hans Jürgen Noss von Nils G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Noss,

seit fast 20 Jahren wird die Reaktivierung der Bahnstrecke Langenlonsheim – Flughafen Hahn im regelmäßigen Schienenpersonennahverkehr angekündigt. Immer wieder wird das Vorhaben seither verschoben. Ein schienengebundener Nahverkehr ist eine Bereicherung für die Region und eine Aufwertung für die Orte entlang der Strecke.

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es:
„Die Reaktivierung von Schienenstrecken ist ein wichtiger Bestandteil des Zukunftskonzeptes Rheinland-Pfalz-Takt 2015. Bei der Reaktivierung der Hunsrückbahn von Langenlonsheim zum Flughafen Hahn werden wir die Verbesserung der regionalen Erschließungsfunktion prüfen. Die derzeitige Umsetzung wird fortgesetzt. […]Um die Option zur Reaktivierung von Strecken auch in Zukunft zu erhalten, gilt der Grundsatz: „Trassensicherung vor Entwidmung“.
Trotzdem gibt es derzeit keine verlässliche Aussage darüber, wann der erste Zug zum Flughafen fährt. Stattdessen wurde ein unnötiges Planfeststellungsverfahren für die Gesamtstrecke eingeleitet. Da die Strecke aber unter Bestandsschutz steht, hätte es ausgereicht, ein solches Verfahren nur für die neuen zweigleisigen Abschnitte zu eröffnen. Man hat den Eindruck, die Landesregierung bemüht sich, möglichst viele Klagen und Einsprüche zu dem Vorhaben zu provozieren. Werden über ein Planfeststellungsverfahren die Hürden für eine Reaktivierung so hoch gesetzt, dass das Projekt unwirtschaftlich wird, kann die Politik das Ganze schließlich gesichtswahrend beerdigen.

Wie stehen Sie zu dem Planfeststellungsverfahren der Bahn zum Hahn? Welche Schwierigkeiten sehen Sie und wie können diese gelöst werden? Und vor allem: Kann das Planfeststellungsverfahren zu einem Ausstieg aus dem Projekt führen? Wann und wohin fährt der erste planmäßige Zug im Hunsrück? Gilt im Falle eines Ausstieges oder einer Teilrealisierung weiterhin der Grundsatz „Trassensicherung vor Entwidmung“? Gilt dieser Grundsatz auch für die Strecke "hinter dem Hahn" nach Hermeskeil?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Göttert,

die Reaktivierung von Bahnstrecken ist im Koalitionsvertrag von SPD/Bündnis 90 Die Grünen als wichtiger Bestandteil des Zukunftskonzeptes Rheinland-Pfalz Takt 2015 festgesetzt. Dies bedingt jedoch auch die Finanzierbarkeit und die Wirtschaftlichkeit der betreffenden Bahnstrecken.
Das Planfeststellungsverfahren selbst ist erforderlich, da durch eine bedarfsgerechte Reaktivierung der Hunsrückbahn einige wesentliche Veränderungen gegenüber dem derzeitigen Zustand der Strecke erfolgen müßten. Allein aus Rechtssicherheitsgründen und zur Verfahrensvereinfachung dürfte ein Planfeststellungsverfahren unbedingt erorderlich sein. Dass dieses zum Ausstieg aus dem Projekt führen könnte, ist nicht zu erwarten. Wann denn der erste planmäßige Zug auf der neuertüchtigten Strecke fahren könnte, kann zum jetzigen Zeit nicht beantwortet werden und ist sicherlich von zahlreichen Faktoren abhängig. Ein Ausstieg aus dem Projekt ist nicht vorgesehen. Bezüglich der Strecke hinter dem Hahn sind noch zahlreiche Fragen zu klären, was wohl einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Ich glaube daher, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine seriöse Antwort nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Jürgen Noss

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