Frage an Hans Jürgen Fahn von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Fahn,
der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“
Wie werden Sie persönlich sich dafür einsetzen, dass die UN-Konvention auch in Bayern umgesetzt wird und somit eine Wahlfreiheit für die gewünschte Wohnform garantiert ist, damit auch Menschen, die keine „restverwertbare“ Arbeitsleistung erbringen können, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
Behinderte sollen analog wie alte, pflegebedürftige Menschen möglichst lange frei und unabhängig leben können. Ob dies allerdings immer voll zu realisieren ist, hängt auch vom Grad der Behinderung ab. Aber grundsätzlich sollte dies schon möglich sein!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Jürgen Fahn