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Frage von Gerd P. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Gerd P. bezüglich Finanzen

Warum war die Abschaffung des "Rheinischen Kapitalismus" für die BRD von Vorteil?

Wieso darf/durfte, die Finanzaufsichtsbehörde Finanzierungsmodelle nicht prüfen?

Wie konnte es kommen, dass die größten Risiken einer Bank (und ihren Töchtern) aus den Bilanzen der Mutter nicht mehr ersichtlich waren?

Warum wurde unter der Regierung Kohl die Haftungsgrenze für eine falsche Risikoberatung von Privatkunden von dreißig auf drei Jahre herunter gesetzt?

Mit freundlichen Grüßen.
Gerd Paul
Bankkaufmann
Firmenkundenberater

Portrait von Hans-Joachim Otto
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Paul,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27.11.08. Zurzeit erreichen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages viele Fragen, die sich um die Krise der Finanzmärkte und deren potentielle Auswirkungen auf die Realwirtschaft drehen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung des Finanzmarktes zugestimmt und damit auch als Oppositionsfraktion Verantwortung übernommen. Das Maßnahmenpaket war aus unserer Sicht alternativlos und enthielt einige wichtige Weichenstellungen.

Darüber hinaus hat die FDP-Bundestagsfraktion einen eigenen Antrag "Maßnahmen zur effektiven Regulierung der Finanzmärkte" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die dort enthaltenen Reformen an der Finanzarchitektur, die Verbesserung der Aufsichts- und Kontrollmechanismen sowie die Stärkung des Verantwortungsprinzips sind dazu geeignet, das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft zu erhöhen und die Krisenanfälligkeit des Finanzsystems zu vermindern.

Der Antrag enthält diverse Maßnahmen zu den von Ihnen angesprochenen Punkten, etwa bei der Finanzaufsicht, den bankinternen Kontrollmechanismen, den Bilanzierungsvorschriften sowie bei Verantwortlichkeits- und Haftungsfragen. Ich empfehle Ihnen, sich den Antrag einmal anzuschauen. Sie finden ihn auf den Webseiten des Deutschen Bundestages unter der Drucksachennummer 16/10876. Einen entsprechenden Link finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21.web/bt

Darüber hinaus bin ich mir nicht ganz sicher, was Sie mit der "Abschaffung des Rheinischen Kapitalismus" meinen. Bitte konkretisieren Sie diesen Punkt. Gerne werde ich versuchen, auch dieses Anliegen zu beantworten. Nach meinem Dafürhalten wird der Begriff "Rheinischer Kapitalismus" teilweise als Synonym für die soziale Marktwirtschaft gebraucht, von einer "Abschaffung" kann keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto