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Hans-Joachim Otto
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Frage von Irene S. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Irene S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Otto,

Sie haben dem Beschluss nicht zugestimmt, dass Menschen vor der Einreise nach Deutschland A1 Deutschkenntnisse haben müssen. Fand ich gut.

Ich glaube hier wurde ein Fehler in das Gesetz geschrieben, denn es steht einfach nur da, dass der ausländische Ehepartner beim Zuzug A1 Deutschkenntnisse haben muss. Hier wurde gar nicht berücksichtigt, dass es auch Deutsche gibt, die Ausländer heiraten, die nicht in den Ausnahmeländern (z. B. Japaner muss keine Deutschkenntnisse haben aber Pakistani) stehen.

In dem Beschluss heißt es wie folgt:

Beim Nachzug von Ehepartnern wird ein Mindestalter von 18 Jahren eingeführt und Deutschkenntnisse verlangt. Dieses Instrument soll insbesondere junge Ausländerinnen vor Zwangsverheiratung schützen.

Hier würde mich interessieren, ob ich es evtl. falsch verstanden habe und dies nur den Nachzug der Ehepartner zu ihrem anderen ausländischen in Deutschland lebenden Ehepartner betrifft oder ob es auch bedeutet, wenn ein Ausländer zu seinem deutschen Ehepartner umzieht, dass dieser A1 Deutschkenntnisse vor der Einreise haben muss?

Ist das noch zu korrigieren, dass jeder die gleichen Chancen bekommt und erst hier in Deutschland Deutsch lernen kann in Ruhe? Die Nerven liegen einfach blank und gerade bei meinem Mann ist das nächste Deutschkursinstitut 3 Autostunden entfernt. Ich fühle mich diskriminiert, denn ich bin doch keine Deutsche zweiter Klasse, nur weil mein Mann die "falsche" Nationalität hat, müssen wir so lange warten. Wenn er hier wäre, könnte er schon längst Deutsch.

Was können die Betroffenen tun, damit dieses "bescheuerte" Gesetz mit diesen A1 Deutschkenntnissen vor Einreise wieder aufgehoben wird? Nach drei Jahren, wenn jemand seine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis möchte, kann ich das verstehen, dass der Staat möchte, dass derjenige Deutsch spricht aber doch nicht vor der Einreise,

Danke für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Irene Shafqat (Deutsche)
Ehemann immer noch in Pakistan, seit Nov. 2006 verheiratet

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Shafqat,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Sprachtests vor Ehegattennachzug.

Leider haben Sie sich nicht verlesen. Die Regelung besagt, dass alle Ausländer, die zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, „sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann“. Die Bundesregierung verlangt daher Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 und einen Test des Goethe-Instituts. Ausgenommen sind nur Personen aus Ländern, bei denen man eine leichtere Integration in Deutschland annimmt. Obiges gilt unabhängig davon, ob sie zu einem Deutschen oder einem Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nachziehen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat diese Regelung immer abgelehnt, weil wir so wie Sie der Meinung sind, dass ein Integrationskurs in Deutschland wesentlich wirkungsvoller ist und es Eheleuten nicht verwehrt werden darf, in Deutschland zusammen zu leben. Dazu ist die aktuelle Regelung schlecht umgesetzt, so dass es zu den von Ihnen beschriebenen Problemen kommt – es kann nicht sein, dass Menschen erst ihre berufliche Existenz aufgeben müssen, um einen Sprachkurs zu machen.

Es ist höchst fraglich, ob diese Bestimmung mit dem grundgesetzlich garantierten Schutz der Ehe vereinbar ist. Entsprechende Klagen sind bereits eingereicht.
Aber auch aus integrationspolitischer Sicht wird die Regelung angegriffen. Zum Ende des Jahres soll das Gesetz überprüft werden, fordern die Integrationsbeauftragten der Länder, und Erleichterungen vorbereitet werden. Ich sage, dass wir Ehen zweiter Klasse nicht zulassen können – eine Überprüfung wird daran nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hans-Joachim Otto