Frage an Hans-Joachim Otto von Uwe R. bezüglich Soziale Sicherung
sehr geehrter herr hans-joachim otto,
die frage die ich ihnen stelle ist nicht ihr fachgebiet sie sind aber in meinem wahlkreis.
ich bin seit ca. 16 jahren als ex. altenpfleger beschäftigt. im jahre 2007 habe ich den arbeitgeber gewechselt und bin nach ffm. gezogen. die arbeit bei meinem jetzigen arbeitgeber macht mir sehr viel spass weil hier nach einem neuem konzept dem hausgemeinschaftsprinzip gearbeitet wird. als ich jedoch damals meine neue arbeitsentlohnung gesehen habe wurde mir schwindelig. ich hatte das pech, in den neuen tarifvertrag tvöd eingrupiert zu werden. damals, noch in dem alten tarifvertrag nach kr-stufen u. bmt. verdiente ich brutto ca. 2500 euro ohne steuerfreie zuschläge, heute verdiene ich ca. 2000 euro brutto auch ohne steuerfreie zuschläge. mir fehlen also auf einen schlag 500 euro brutto, da ich die lohnsteuerklasse I. habe sind das ca. 250-300 euro netto. ich bin nun gezwungen vermehrt nachtwachen zu machen ( wegen der steuerfreien zuschläge ) sowie habe ich noch einen 400 euro-job angenommen. was sagen sie zu diesem einschnitt und was kann die fdp dagegen tun?
mfg. uwe rüdiger
Sehr geehrter Herr Rüdiger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Juni 2008. Wie von Ihnen schon richtig bemerkt, liegt mein Fachgebiet hauptsächlich im Bereich der Kultur- und Medienpolitik. Ich möchte natürlich trotzdem versuchen, auf Ihre Frage bestmöglich zu antworten.
Der Beruf des Altenpflegers ist ein sehr anerkennungswürdiger Beruf. Dass Tätigkeiten im Bereich der Fürsorge häufig relativ niedrig entlohnt werden, ist ein grundsätzliches, eher gesellschaftliches Problem. Ich bin mir aber sicher, dass diesem Sektor des Arbeitsmarktes angesichts der demographischen Entwicklung eine immer größer werdende Bedeutung zukommt - was sich zumindest mittelfristig auch auf die Höhe der Entlohnung auswirken wird.
Wechsel zwischen Gebietskörperschaften im Bereich des öffentlichen Dienstes können offenbar in der Tat problematisch sein, da entsprechend unterschiedliche Tarifverträge gelten oder ggf. die Einstellung als Berufseinsteiger erfolgt. Dies liegt auch im Ermessen des neuen Arbeitgebers, der berufliche Vorerfahrungen allerdings auch entsprechend anerkennen und anders entlohnen kann.
Prinzipiell möchte ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass die FDP das Prinzip der Tarifautonomie befürwortet und respektiert. Im Falle des öffentlichen Dienstes ist auf Seiten der Arbeitgeber die hessische Landesregierung zuständig, die selbstverständlich - neben angemessener Entlohnung für im öffentlichen Dienst Beschäftigte - auch den Landeshaushalt im Blick haben muss. Sollte sich allerdings herausstellen, dass es falsch konzipierte Tarifverträge im öffentlichen Dienst in Hessen gibt, werden sich meine Kollegen im hessischen Landtag für Anpassungen einsetzen.
Im übrigen steht die FDP für eine Steuerpolitik, bei der wir nicht allein das Brutto, sondern vor allem das Netto - das was für Arbeitnehmer "hinten rauskommt" - im Auge haben. In der möglichst widerspruchsfreien Verbindung von Steuer- und Sozialsystem liegt für uns die eigentliche Herausforderung an den modernen Sozialstaat. Ziel liberaler Steuerpolitik ist die konsequente Besteuerung je nach Leistungsfähigkeit - für ein höheres Nettoeinkommen.
Für diejenigen Bürger, die trotz aller Anstrengungen kein oder kein ausreichendes Einkommen erzielen können, sind dabei natürlich Steuersenkungen allein keine Lösung. Nicht gesetzliche Mindestlöhne (brutto) sind die liberale Antwort auf die Frage, wie soziale Gerechtigkeit zu erreichen ist, sondern ein existenzsicherndes Mindesteinkommen (netto). Die FDP schlägt hierfür das leistungsgerechte Bürgergeld vor, das als negative Steuer ins Steuersystem integriert wird.
Mehr Informationen über die steuer- und finanzpolitischen Konzepte der FDP erhalten Sie bei meinem zuständigen Kollegen Dr. Hermann Otto Solms
( http://www.hermann-otto-solms.de ). Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen ausreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto