Frage an Hans-Joachim Otto von Thomas M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Otto,
herzlichsten Dank für Ihre Antwort.
Erlauben Sie mir bitte auf Ihre Worte einzugehen.
1. Sie schreiben, dass das Vorgehen von Arcor der schwierige Versuch war, illegale Angebote die mit dem deutschen Jugendschutzrecht nicht vereinbar sind zu sperren.Daß diese Webseiten im Ausland legal sind, ist dabei irrelevant.
Wenn es nach dem geht dann müssen alle Webseiten weltweit in DE gesperrt werden. Denn keine einzige pornografische Webside weltweit muss sich an ein so sinnloses Jugendschutzrecht halten.
Denn in DE müssen Anbieter ein Post-ID führen, das längst dazu geführt hat, das ehemals deutsche Betreiber und Nutzer auch längst im Ausland sind.
Denn kein Land der Welt verlangt ein Post ID, sondern prüft das Alter per Ausweisnummern od. äh.
Wie gesagt geht es nach dem ist alles illegal in DE und alles mus gesperrt werden.
Und warum sollten ausländische sich an so einen JS halten ?!
2. Google.com wurde durch diverse Behörden aufgefordert, auf de. umzuleiten, das mir Google schriftlich mitteilte. Warum sollte Google das machen ? In keinem anderen Land der Welt wird google.com umgeleitet!
Gründe sind bekannt. Auf der de sind ca 9000 Seiten die nicht mehr im Suchergebnis erscheinen, (alle Bereiche querbet und alle legal). Ich denke von Zensur kann daher sehr wohl
gesprochen werden.
Zum Thema Zensur: www.medienzensur.de oder besagte
http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=4219 wo man sogar Rambo "NUR" in DE zensiert.
Ich bin kein Unterstützer von Porno oder Horrorangebote, aber mir gehts ums Prinzip. Diese Art des JS bedingt duch KJM führte nur dazu, das alles im Ausland sitzt.
Ich denke, es gibt Alternativen, einen sinnvollen JS zu führen ohne das Betreiber auf Grund Umsatzeinbussen samt Steuern ins Ausland müssen.
Mich würd abschlissend interessieren, ob Sie den Weg der KJM als Vorsitzender für Kultur und Medien teilen was Erotik-, und Horrorfilm Anbieter im Web führen müssen, (geben tuts ja keine dank KJM mehr).
Hochachtunsgvoll
Th. Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Mail. Im Großen und Ganzen möchte ich auf meine bisherigen Antworten zu diesem Themenbereich verweisen. Insbesondere zum Thema "Arcor" weise ich auf die Antworten zur Frage von Herrn Schneider vom 09.10.07 hin.
Darüber hinaus möchte ich meine Ausführungen zum Thema "Zensur" präzisieren. Das Grundgesetz schützt den Bürger insbesondere vor STAATLICHER Zensur. Ihre Kritik an Google ist legitim. Da es Ihnen jedoch freisteht, das Angebot von Google zu nutzen oder eben nicht, sollte in diesem Kontext nicht von "Zensur" gesprochen werden.
Das heißt nicht, daß ich gutheiße, wenn Google offenbar von staatlicher Seite aufgefordert wird, zu bestimmten Inhalten keinen Zugang zu gewähren. Google vermittelt den Zugang zu Informationen und muß daher - wie Suchmaschinen insgesamt - nach meiner Auffassung mit einem präziseren Haftungsausschluß im Telemedienrecht versehen werden. Hier steht der Gesetzgeber in der Pflicht. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits vor Monaten einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, den Sie auf meiner Homepage abrufen können.
Ich will übrigens dabei nicht verhehlen, daß es auch aus meiner Sicht Inhalte gibt, die nicht frei empfangbar sein dürfen. Ein Beispiel sind antisemitische Hetzvideos auf Youtube. Insofern freut es mich durchaus, wenn Google seiner allein durch die schiere Marktkraft bestehenden gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird und Maßnahmen ergreift, solche Inhalte von der Plattform zu entfernen. Das alles sollte - wie in den Youtube-Richtlinien vorgesehen - in Zusammenarbeit mit der Internet-Gemeinde erfolgen.
Im übrigen kann ich Ihnen versichern, daß ich mich bei meiner politischen Arbeit weiterhin konsequent gegen Bevormundung und Zensur und für effektive Kompromisse zwischen Jugendschutz und berechtigten Unterhaltungswünschen Erwachsener einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto