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Hans-Joachim Otto
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Frage von Roland K. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Roland K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Otto,

ich habe grade Ihre reaktion auf den gestrigen Beschluss des BVerfG zur Offenlegung der Nebentätigkeiten der Abgeordneten gelesen. Ihre Meinung, das Gesetz sei "gaga" teile ich gerade nicht. Finden Sie nicht auch, dass die Wähler ein Recht darauf haben, zu erfahren, von wem die Abgeordneten den Zahlungen erhalten? Meiner Auffassung nach nehmen die Abgeordneten mit einem Mandat der Wähler einen full-time-job an. Ich frage Sie, warum es ein Abgeordneter denn nötig hat, während seines Mandates eine Nebentätigkeit als Berater, wie in Ihrem Beispiel, anzunehmen? Ist der Abgeordnete denn nicht ausgelastet?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kern-Baetz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kern-Baetz,

vielen Dank für Ihre Frage vom 06.07.07. Ich stimme Ihnen absolut zu: der Wähler hat das Recht zu erfahren, von wem Abgeordnete des Bundstages Zahlungen neben ihrem Mandat erhalten.

Dieses Recht ist bereits seit Jahren im Abgeordnetengesetz verankert, und ich bin der Pflicht zur Offenlegung meiner sogenannten "Nebentätigkeiten" stets nachgekommen und habe meinen Beruf und meine ehrenamtlichen Positionen transparent dargestellt. Das von Rot/Grün im Jahr 2005 geänderte Abgeordnetengesetz führt allerdings gerade nicht zu mehr Transparenz. Durch die aktuelle Presseberichterstattung sehe ich mich in dieser Auffassung bestärkt.

Nur aus diesem Grund habe ich das geänderte Gesetz als "gaga" bezeichnet. Es ist, wie einige andere Projekte von Rot/Grün auch, handwerklich schlecht gemacht und völlig unbrauchbar, was die Erhöhung der Transparenz angeht. So wird zum Beispiel verlangt, daß selbständige Rechtsanwälte die Höhe der "Einkünfte" aus den einzelnen Mandaten offenlegen. Mal abgesehen davon, daß das im Hinblick auf den Berufsgeheimnisträger Rechtsanwalt problematisch ist, wird dem interessierten Bürger überhaupt nicht klar, was diese "Einkünfte" bedeuten. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: wenn ich veröffentliche, daß ich mehrere Hunderttausend Euro im Jahr an "Einkünften" habe, werden viele mich für einen Großverdiener halten, ohne zu wissen, daß diesen Einkünften jährliche Kosten von über 600.000 Euro gegenüberstehen (z.B. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Großteil der Arbeit verrichten!).

Ein weiterer Punkt aus Ihrer Anfrage muß unbedingt richtiggestellt werden: ich habe eben NICHT eine Tätigkeit als "Berater" während meines Mandates aufgenommen. Ich war bereits VOR meiner Zeit als Mitglied des Bundestages als Rechtsanwalt und Notar tätig und führe diese Tätigkeit nun eingeschränkt fort. Ich habe keine Beratungsverträge mit Personen oder Institutionen, mit denen ich dienstlich Kontakt als Abgeordneter hatte oder habe!

Es geht mir in erster Linie darum, gerade als Abgeordneter meine berufliche Unabhängigkeit und Individualität zu bewahren und gleichzeitig den Bezug zum beruflichen Alltag nicht zu verlieren. Dadurch erlebe ich auch den Einfluß politischer Entscheidungen auf das Arbeitsleben. Außerdem stärke ich so auch meine politische Unabhängigkeit gegenüber Partei und Fraktion, da mein finanzielles Schicksal nicht - wie bei so manchem Berufspolitiker - vom Gusto der Partei- und Fraktionsführung abhängt.

Übrigens: die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit - zum Beispiel als Berater - NACH der Erlangung eines Mandates für das Parlament finde ich ebenso wie Sie problematisch. Denn hier drohen tatsächlich Interessenskollisionen. Die Fortführung eines angestammten Berufs allerdings finde ich sogar erstrebenswert. Oder wollen Sie ein Parlament, das in erster Linie aus Beamten, Gewerkschaftsfunktionären und "Parteisoldaten" besteht?

Schließlich möchte ich darauf hinweisen, daß ich auf meiner Homepage im Bereich "Transparenz" sämtliche sog. "Nebentätigkeiten" aufgelistet und mit Erläuterungen versehen habe. So möchte ich dem berechtigten Wunsch des Bürgers nach Transparenz der Abgeordneten jederzeit nachkommen, ganz gleich, was offiziell von Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto