Frage an Hans-Joachim Otto von Alexander B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Otto,
bitte erläutern Sie Ihre Haltung zu den Auswirkungen des § 7 Abs. 5 SGBII. In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass junge Menschen in Ausbildung und mit eig. Wohnung kein ALGII ergänzend erhalten. Nur darlehensweise kann auf Antrag ALGII gewährt werden. Somit stehen diese jungen Leute schlechter, als 1€-Jobber oder untätige junge Menschen. Wie ändern Sie das?
Sehr geehrter Herr Brach,
wenn sich bei der praktischen Umsetzung einer theoretischen Norm herausstellt, daß ein arbeitender Mensch weniger erhält als ein nichtarbeitender, ist etwas faul. Natürlich sollen unverschuldet in Not geratene Mitbürger, wie etwa arbeitssuchende, kranke oder behinderte Menschen, von der Gemeinschaft unterstützt werden. Eine effektive soziale Marktwirtschaft kann und muß das auch leisten. Ich glaube aber, daß unser Sozial-, Umverteilungs-, und Transfersystem undurchsichtig und viel zu kompliziert ist. Die von Ihnen angesprochene Regelung im Sozialgesetzbuch offenbart genau das. Die FDP wirbt deshalb mit ihrem Konzept des Bürgergeldes. Das Bürgergeld ist eine einheitliche, aus Steuermitteln finanzierte Leistung, die bedürftigen Menschen zukommt. Solch ein Systemwechsel wird sowohl der Solidargemeinschaft als auch dem bedürftigen Leistungsempfänger unter dem Strich nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto