Frage an Hans-Joachim Otto von Werner K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Otto
mehr als 100 Milliarden Euro Schwarzgeld deutscher Staatsbürger/innen liegen auf Schweizer Konten. Jetzt will die Bundesregierung diesen Steuerbetrug durch ein Abkommen mit der Schweiz nachträglich legalisieren. Steuerbetrüger blieben anonym und kämen billig davon.
Mit dem Abkommen würden die Bemühungen der EU für mehr Steuergerechtigkeit durch einen automatischen Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden unterlaufen.
Wie stehen Sie persönlich zu diesem Sachverhalt und wie werden Sie sich in Abstimmungen verhalten?
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Klinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist Steuerbetrug ein Verbrechen, das wie alle anderen auch möglichst effizient bekämpft werden muss.
Die Schweiz galt bisher als ein wichtiges „Steuerparadise“ für europäische Steuerhinterzieher. Fakt ist, das das Rechtssystem der Schweiz es bisher erleichtert hat, unversteuerte Gelder auf Schweizer Banken anzulegen.
Die Schweizer Republik ist seit jeher stolz auf ihr Bankgeheimnis ebenso wie auf ihre Eigenständigkeit. Dass man bereit ist, mit der Europäischen Union über ein Steuerabkommen zu debattieren, ja dieses sogar durch das Parlament zu verabschieden, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern positiv zu bewerten.
Für die Bundesrepublik Deutschland ist diese Entwicklung ein Erfolg. In der Schweiz möchte man zwar Steuerflüchtige und Geldwäschern verfolgen, dennoch das Bankgeheimnis weitestmöglich bewahren. Dafür gibt es aus der Sicht der Schweiz sicherlich mehrere Gründe, unter anderem auch die Wahrung von Tradition und Rechtsordnung.
Das von der Bundesregierung verhandelte Abkommen ist tatsächlich längst überfällig und wäre sehr entscheidend, um auch für die deutschen Steuerfahnder endlich Rechtsklarheit zu schaffen. Ohne das Abkommen verjähren jedes Jahr hohe deutsche Steuerforderungen. Dies kann nicht in unserem Sinne sein.
Dass die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat dieses Abkommen blockiert hat und damit jahrelange Verhandlungen zunichte gemacht hat, ist katastrophal für die effiziente Verhinderung von systematischer Steuerhinterziehung durch Konten in der Schweiz.
Ebenso lehne ich weitere Ankäufe von rechtswidrig erlangten „Steuer-CD" ab. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass auch der Ankauf von gestohlenen Gütern strafbar ist, und zwar als Hehlerei. Im Übrigen werden datenschutzrechtliche Grundsätze mit Füßen getreten.
Nur mit dem Abkommen ist eine systematische und gleichmäßige Besteuerung aller Steuerpflichtigen möglich. Dies kann man nicht durch einzelne Daten-Ankäufe ersetzen, weil davon immer nur ein Bruchteil der Steuerkriminellen erfasst wird.
Die FDP wird nach der Bundestagwahl erneut versuchen, ein neues Abkommen mit der Schweizer Regierung zu schließen und eine pauschale Nachversteuerung in Milliarden- Höhe und insbesondere eine vollkommene steuerliche Gleichbehandlung zu erreichen. Der Bundesrat wird sich im Interesse einer flächendeckenden Besteuerung einer Zustimmung wohl nicht länger entziehen können.
Ihre Befürchtungen: „Steuerbetrüger blieben anonym und kämen billig davon“, ist also durch das Scheitern des alten Abkommen geradezu befördert worden. Durch ein neues Abkommen mit der Schweiz würden die Bemühungen der EU für ein einheitliches Modell keineswegs untergraben. Ein solches Abkommen hätte jedoch schon viele Jahre vor dem etwaigen Erfolg der internationalen Verhandlungen die Steuergerechtigkeit in Deutschland gestärkt und zu Steuermehreinnahmen von vielen Milliarden Euro geführt.
Langfristig müssen wir uns für faire und vereinheitliche Besteuerungsrichtlinien auf internationaler Ebene einsetzen, weil nur dadurch Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern vermieden werden. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto