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Hans-Joachim Otto
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Frage von Florian E. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Florian E. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Otto,

das IT-Newsportal Heise.de berichtet in einem heute erschienenen Beitrag[1], Sie hätten im Rahmen der Musikmesse Midem der Medienindustrie eine baldige Entscheidung zum sog. "Two Strikes"-Warnsystem gegen Urheberrechtsverletzungen zugesichert und hierzu auch Gespräche mit "Stakeholdern" angekündigt. Bisher treten in Deutschland im Wesentlichen eine Handvoll Verwertungsgesellschaften und mehrere Großkonzerne als "Stakeholder" auf und gerieren sich als Architekten einer umfassenden Neuordnung des Internets, die einseitig zugunsten eines einzelnen Wirtschaftszweiges geht und die Grundstrukturen der Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts gefährdet. Meine Frage nun an Sie: Werden Sie auch die mehr als 80 Millionen "Stakeholder" der deutschen Zivilgesellschaft in den Austausch miteinbeziehen? Wenn ja, in welcher Form wird dies geschehen? Wer wird einerseits die Bürgerinnen und Bürger, die auf einen fairen (nicht gleichzusetzen mit kostenlosen!) Zugang zu Kultur, Bildung und Informationen angewiesen sind, andererseits aber auch jene Kultur- und Medienschaffenden, die nicht Teil des traditionellen Verwertungssystems sind, vertreten und die Interessen beider Gruppen den immer weiter ausufernden Forderungen der Verwertungsindustrie gegenüber verteidigen?

Mit freundlichen Grüßen

Florian Ebnet

[1] http://heise.de/-1424228

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ebnet,

vielen Dank für Ihre Frage zur Beteiligung der deutschen Bürgerinnen und Bürger an der Diskussion über Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ich bitte Sie zu entschuldigen, dass diese Antwort Sie erst jetzt erreicht.

Wie Sie vielleicht mitverfolgt haben, wurde die Debatte zum Two Strikes-Warnsystem im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten „Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie“ geführt. Daran waren neben den Rechteinhabern und Diensteanbietern übrigens auch Verbraucherschützer sowie die Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger beteiligt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Positionen der beteiligten Interessenvertreter konnte im Laufe dieser Gespräche keine Einigung in Bezug auf Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen erzielt werden. Insofern blicken wir inzwischen auf eine veränderte Sachlage, in der Positionen neu verhandelt werden müssen und der Dialog auf einer neuen Grundlage fortgesetzt werden muss.
Um Ihnen einen Eindruck davon zu geben, wie die FDP sich eine zeitgemäße Anpassung des Urheberrechts vorstellt, möchte ich auch Sie diesbezüglich auf die Passage „Modernes Recht für eine moderne Gesellschaft“ in Kapitel IV. des Bürgerprogramms der FDP hinweisen. Dort können Sie im Detail unsere Vorstellungen zu einem modernisierten Urheberrecht nachlesen: http://www.fdp.de/files/408/B_rgerprogramm_A5_Online_2013-07-23.pdf

Grundsätzlich lehnen wir eine Überwachung und Zensur des Internetverkehrs zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen ab. Wir sprechen uns auch gegen die sogenannte „Three Strikes“- Lösung aus, nach der Bürgern der Zugang zum Internet entzogen werden soll, weil wir sie für unverhältnismäßig halten.

Weil wir das Urheberrecht dringend an die Herausforderungen des Informationszeitalters anpassen müssen, wird es, wie von Ihnen beschrieben, notwendig sein, in den kommenden Jahren eine breit angelegte Debatte darüber fortzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto