Frage an Hans-Joachim Otto von Matthias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Otto,
unter " http://lumma.de/2011/11/29/nun-ist-es-klar-vorratsdatenspeicherung-zur-durchsetzung-des-urheberrechts/ " wird Ihnen folgenden Äußerung zugeschrieben: "Sinngemäß sagte er: “lassen Sie uns erst einmal die Vorratsdatenspeicherung machen, danach können wir das Urheberrecht auch durchsetzen.” – Auch auf Nachfrage wurde klar, daß dies kein Versprecher war, sondern ein Versprechen in Richtung Content-Industrie. "
Können Sie diese Schilderung bestätigen?
Falls nein, können Sie ihre entsprechenden Äußerungen vielleicht selber schildern?
Unabhängig vom Termin am 29.11.:
-Befürworten Sie die Vorratsdatenspeicherung?
-Zur Ermittlung welcher Vergehen sollte die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt werden?
Danke für die Beantwortung der Fragen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Henkelmann
Sehr geehrter Herr Henkelmann,
ich habe nun wirklich mit keiner Silbe eine Vorratsdatenspeicherung gefordert – oder gar diese der Content-Industrie versprochen, um das Urheberrecht durchzusetzen. Vielmehr habe ich auf die Frage, weshalb die Stärkung des Urheberrechts im Internet noch nicht vorangekommen sei, geantwortet, dass hierfür zunächst die Vorfrage zu kläre sei, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Provider Daten bereitstellen müssen. Ich habe mich ausdrücklich zu einer rechtsstaatlich einwandfreien Umsetzung der EU-Richtlinie bekannt und dabei namentlich auf den Quick-Freeze-Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser Schnarrenberger hingewiesen.
In diesem Zusammenhang haben wir dann noch darüber diskutiert, was man überhaupt unter „Vorratsdaten“ und „anlaßbezogenen Daten“ zu verstehen habe. Es ist schon ein wichtiger Unterschied, ob man auf eine objektive Voraussetzung hinweist oder man sie subjektiv fordert. Keiner in der FDP – und natürlich auch ich nicht – will Daten sammeln, „nur um die Durchsetzung des Urheberrechts im digitalen Raum zu gewährleisten“.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Otto