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Hans-Joachim Otto
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Frage von Friedrich Wilhelm H. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Friedrich Wilhelm H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr gehrter Herr Otto,

als ein in ihrem Wahlkreis sesshafter Bürger möcht ich Sie fragen, wie Sie in der gestrigen Abstimmung im Bundestag zum Antrag von SPD/GRÜNE zum Thema: "Gegen eine Aufweichung des Verbots von Streumunition " Dr.S. 17/7637 abgestimmt haben. Auch das Votum ihrer Fraktionskolleginnen/kollegen würde mich interessieren. Laut Frankfurter Rundschau hat sich auch die Deutsche Bank zu diesem Thema geäussert und entschieden dass sie "Geschäftsbeziehungen zu Firmen einstellen wird, die neben vielen anderen Produkten auch Streubomben produzieren".

Mit freundlichen Grüssen

F. Höper

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Höper,

die Bundesrepublik verfolgt das Ziel eines vollständigen Verbots von Streumunition seit Jahren mit Nachdruck. Deutschland hat das Ratifizierungsverfahren zur Oslo-Konvention als einer der ersten Staaten vollständig abgeschlossen und im Juli 2009 die Ratifikationsurkunde hinterlegt. Produktion und Export von Streumunition sind in Deutschland seit 2005 eingestellt worden. Bereits 2001 hat Deutschland begonnen, seine Streumunition zu vernichten. Die vollständige Vernichtung der Bestände wird voraussichtlich schon 2015 und damit deutlich vor der vereinbarten Frist abgeschlossen sein.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat diesen Prozess stets unterstützt und sich bereits 2006 in einem eigenen Antrag für die weltweite Ächtung von Landminen und Streumunition ausgesprochen. Das Inkrafttreten der Konvention von Oslo ist aus unserer Sicht ein Meilenstein im Bemühen um den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Auseinandersetzungen.

Das Abkommen von Oslo hat allerdings eine Schwäche: Diejenigen Staaten, die über ca. 80 Prozent der weltweiten Streumunitionsbestände verfügen (u. a. USA, Russland, Israel, China, Pakistan und Indien), sind bislang keine Vertragsparteien. Der Besitz und Einsatz jeder Form von Streumunition ist für sie weiterhin grundsätzlich legal. Wir begrüßen und unterstützen daher das Engagement der Bundesregierung zur Universalisierung der Oslo-Konvention.

Um auch die großen Besitzerstaaten von Streumunition an die hohen Standards der Streumunitionskonvention heranzuführen, kann ein zusätzliches Protokoll zur Convention on Certain Conventional Weapons (CCW) ein sinnvoller Zwischenschritt sein. Dafür muss das Protokoll so ausgestaltet sein, dass auch diese Staaten konkreten Regelungen und einem geordneten und schrittweisen Zerstörungsprozess von Streumunition unterworfen werden.

Der gegenwärtige Protokollentwurf wird diesem Anspruch noch nicht gerecht. Wir sind daher der Auffassung, dass weitere substantielle Verbesserungen am Entwurfstext notwendig sind. Die Bundesregierung hat zugesichert, sich bei der anstehenden Überprüfungskonferenz in Genf hierfür einzusetzen.

Die Anträge von SPD/Grünen und Linken lehnen wir aus den genannten Gründen ab.

Mit besten Grüßen

Hans-Joachim Otto