Frage an Hans-Joachim Otto von Eckhard S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Otto,
mein Friseur hat vor kurzem den Preis für einen Herrenhaarschnitt um 3 € erhöht, was einer Erhöhung um einen 2stelligen Prozentsatz entspricht. Er hat dies mir gegenüber mit den allgemeinen Kostensteigerungen begründet und gleichzeitig hinzugefügt, daß er natürlich anders kalkulieren könnte, wenn auch das Friseurgewerbe mit einem Milliardenschweren Steuergeschenk wie das Hotelgewerbe bedacht worden wäre. Es leuchtet mir nicht ein, weshalb der reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht für das Friseurgewerbe aber für das Hotelgewerbe gilt. Alle Gründe, die seitens der FDP für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes angeführt werden, sind auch auf das Firseurgewerbe übertragbar. Mein Friseur sagte mir, daß niedrige Steuern sicherlich zu vermehrten Investitionen in seiner Branche führen würden. Auch führen niedrigere Steuern zu einem Ausbau der Ausbildungsplätze und zur Sicherung der Arbeitsplätze in seinem Gewerbe. Wenn ich mir einige Friseursalons in Berlin anschaue, kann ich nur feststellen, daß es offenichtlich dort einen Investitionsstau gibt. Sie führen an, daß der ermäßigte Mehrwertsteuersatz der Herstellung von fairem Wettbewerb in Grenzgebieten dient. Dort ist es von enormer Bedeutung ähnliche oder sogar bessere Kostenstukturen zu schaffen. Ich finde diese Aussage sicherlich zutreffend. Aber dies ist auch ein Argument die Steuersätze sowohl für das Friseurgewerbe als auch z. B. für das Tankstellengewerbe zu senken.
Ist daher davon auszugehen, daß für weitere Branchen eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes erfolgen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schwiderrek
Sehr geehrter Herr Schwiderrek,
vielen Dank für Ihren Einwurf und Ihre Fragen. Die ermäßigten Mehrwertsteuersätze sind immer wieder Gegenstand der Diskussion. Natürlich gibt es Forderungen, den Satz z.B. für Medikamente, Windeln, die Leistungen von Freizeitparks oder, wie Sie es vorschlagen, bestimmte Dienstleistungen herabzusetzen. Gleichzeitig herrscht Unverständnis darüber, dass z.B. der Kauf von Hundefutter oder Rennpferden dem ermäßigten Satz unterliegt. Rechtlich begründet wird die Steuervergünstigung damit, dass die betroffenen Güter lebensnotwendig sind und jeder sie erwerben muss.
Ich bin wie Sie der Auffassung, dass wir dringend überprüfen müssen, welche Produkte und Dienstleistungen dem ermäßigten Satz unterliegen und mit dem Normalsatz besteuert werden können und umgekehrt. Hier gibt es offensichtlich viele Ungereimtheiten. Allerdings ist die Umsatzsteuer innerhalb der EU vereinheitlicht. Wir können also nicht völlig frei entscheiden, welche Gegenstände wir ermäßigt besteuern wollen. Änderungen müssen mit EG-Recht abgeglichen werden.
Die Koalition hat vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die sich mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Darin soll die Frage der Mehrwertsteuersätze und welche Produkte und Dienstleistungen unter einen ermäßigten Satz fallen, dann umfassend geklärt werden.
Mit besten Grüßen
Hans-Joachim Otto