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Frage von Marco S. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Marco S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Otto,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort bezüglich der Frequenzvergabe. Bitte gestatten Sie mir eine Rückfrage:
Bedeutet das für Sie, dass demnächst die nun zur Diskussion stehenden Frequenzen zwischen 790 MHz und 862 MHz ähnlich versteigert werden sollen wie seinerzeit die UMTS-Frequenzen?

Da würde nämlich dann vermutlich kein Anbieter von Funkmikrofonen mithalten können. Die Konsequenz: Es gibt demnächst keine freien Frequenzen für diese Branche mehr. Man muss nämlich dabei bedenken, dass es nicht unendlich viele Frequenzen gibt, die sich zur störfreien Signalübertragung nutzen lassen...

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Sievert

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Sievert,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 03.06.09, die ich gerne beantworte.

Es trifft nicht ganz zu, daß der von Ihnen angesprochene Frequenzbereich versteigert wird. Er wird zunächst einmal lediglich umgewidmet. Das hauptsächliche Nutzungsrecht für den Bereich lag bis dato beim Rundfunk, nun werden auch Telekommunikationsdienste dort Frequenzen nutzen können.

Allerdings werden bestimmte Frequenzblöcke innerhalb des Bereichs 790-862 Mhz versteigert werden. Dies geschieht - wie gesagt - in erster Linie zum Zwecke der besseren Versorgung ländlicher Gebiete mit schnellen Internetzugängen. Da also ein politisches Ziel formuliert wurde - die Schließung der sogenannten "Weißen Flecken" -, gehe ich davon aus, daß das Vergabeverfahren nicht wie bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen gestaltet werden wird. Natürlich wünsche ich mir auf der einen Seite ordentliche Einnahmen für die öffentliche Hand, im Vordergrund muß aber eine bessere Versorgung ländlicher Regionen mit Internetzugängen stehen. Über die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens wird noch diskutiert, die FDP wird sich wie angesprochen für faire und alle Interessen berücksichtigende Vorgaben einsetzen.

Der Unterschied für Funkmikrofone ist in erster Linie also lediglich der, daß der Frequenzbereich, welcher von diesen genutzt wird, bisher vorrangig für Rundfunk reserviert war, und jetzt dieses Privileg für den Rundfunk entfällt. Als "Zweitnutzer" wurde für den drahtlosen Funk eine Allgemeinzuteilung ausgesprochen, die ohnehin nur bis Ende 2015 gilt. Für den Zeitraum danach wird man also in der Tat Lösungen finden müssen. Diese können theoretisch auch weiterhin "Koexistzenz" heißen. Ich gehe allerdings davon aus, daß eine Verlagerung in andere Bereiche notwendig wird - wie gesagt allerdings dann erst ab 2016.

Es wird sich noch zeigen müssen, welche technischen Möglichkeiten vorliegen und ob Störungen zu Tage treten, die abgestellt werden müssen. Im übrigen laufen mehrere Versuchsmodelle mit drahtlosem Breitband-Internet über Frequenzen aus dem Rundfunkbereich. Auch diese werden zeigen, ob und in welchem Umfang z.B. Interferenzen auftreten.

All diese Punkte werden in den kommenden Monaten geklärt werden müssen. Zu einer kurzfristigen und plötzlichen "Unbrauchbarkeit" von drahtlosen Mikrofonen wird es also nicht kommen. Möglicherweise müssen allerdings bestimmte Nutzungsformen in andere Bereiche verlagert werden. In diesem Fall wird sich die FDP dafür einsetzen, daß es zu keinen unzumutbaren Kosten für die Beteiligten kommt und daß Lösungen erarbeitet werden, die einen Ausgleich zwischen den vielen legitimen Interessen ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto