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Hans-Joachim Fuchtel
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Frage von Oliver S. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Oliver S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrer Herr Fuchtel,

Zitat:" Mit insgesamt 44 laufenden Volksbegehren und Volksinitiativen hat das direktdemokratische Engagement der Bürger den höchsten Stand in der Geschichte der Bundesrepublik erreicht. Nach einem Höchststand neu eingeleiteter Volksinitiativen 2007 mit damals 22 Verfahren wurden 2008 bundesweit 17 Volksinitiativen gestartet, geht aus dem am Donnerstag (5. März) in Berlin vorgelegten Jahresbericht des Vereins "Mehr Demokratie" hervor." ( Quelle:http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=19419)

Seit Jahren sperrt sich Ihre sogenannte "Christliche" Partei gegen direkte Volksdemokratie und somit gegen Volksentscheide in allen wichtigen Fragen uns alle betreffend.
Frage: Warum ?
Es scheint, als wollte Ihre Partei verhindern das wir Bürger einigen Entscheidungen ein klares Nein entgegen bringen, wie zum Beispiel zum sogenannten EU-Vertrag.

MfG Stang

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stang,

vielen Dank für Ihre Forderung nach mehr "direkter Demokratie", wozu ich kurz Stellung nehmen möchte.

Wir feiern dieses Jahr "60 Jahre Grundgesetz" und werden bei dieser Gelegenheit unsere bewährte und kluge Verfassung würdigen, aber auch darüber nachdenken, ob das Grundgesetz für die nächsten 60 Jahre an einigen Stellen angepasst werden muss. Also "Rückblick und Ausblick" wie bei einem Geburtstag im Privatleben auch!

Das Grundgesetz ist hinsichtlich Plebisziten betont zurückhaltend und legt einen Schwerpunkt auf die repräsentative Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht konkretisiert, in dem es sagt, dass alle "wesentlichen Entscheidungen" in der Bundesrepublik vom Parlament getroffen werden müssen, sogenannte Wesentlichkeitstheorie.

Konkret vorgesehen ist eine Volksabstimmung nur bei der Neugliederung von Ländern, wenn man also beispielsweise das Saarland und Rheinland-Pfalz zusammenlegen wollte.

Ich bin der Meinung, dass sich das repräsentative System für die Bundesebene gut bewährt hat.

Was Sie zitieren betrifft die kommunale Ebene, wo direkte Bürgerbeteiligung viel mehr Platz greift ( §§ 21, 22 Gemeindeordnung Baden-Württemberg). Hier lassen sich die Sachfragen aber auch so zugespitzt formulieren, dass eine "JA" oder "NEIN" - Antwort Sinn ergeben kann.

Wenn Sie das auf der Bundesebene durchspielen:

"Sind Sie für eine Mehrwertsteuererhöhung?"

"Brauchen wir Atomkraftwerke in Deutschland?"

"Ist der Lissaboner Vertrag richtig?"

Die drei Beispiele lassen erkennen, dass hier differenziert diskutiert werden muss und nach Abwägung von Interessen nach bestem Wissen und Gewissen entschieden gehört. Dies ist der Sinn und Zweck der Abgeordneten als Repräsentanten des Volkes. Als Abgeordneter muss man sich dabei auch unbequemen Themen stellen und kann das Mandat nicht einfach an das Volk zurückdelegieren. Volksabstimmungen führen doch dazu, dass sich Abgeordnete aus der Affäre ziehen.

Ich sehe auch die Gefahr, dass durch eine "hinterlistige" Fragestellung die Meinung des Volkes zum Objekt von Manipulation wird. Dies ist nicht im Sinne des Grundgesetzes.

Abschließend müsste man - Ihrer Idee folgend - mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ändern. Die CDU/CSU hat aber keinerlei Zweidrittelmehrheit. Von daher dürfen Sie nicht der Union alleine die Verantwortung geben, dass Ihre Idee keine Umsetzung erfährt.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel, MdB