Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Peter M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
ich habe eine Frage bezüglich dem Lissabon Vertrag oder eher was ist der Lissabon Vertrag überhaupt?
Ich freue mich auf ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 24.02.2009.
Es ist schön, dass Sie mehr über Europa wissen wollen, denn 2009 finden auch Europawahlen statt.
In der Beantwortung Ihrer Frage gebe ich mir Mühe darin, nicht zu lange Ausführungen zu machen. Das ist nicht ganz einfach.
Der Vertrag von Lissabon (auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet wurde. Der Vertrag, der den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen soll, wird die bestehenden völkerrechtlichen Vertragsgrundlagen des europäischen Integrationsverbandes (EG- und EU-Vertrag) ändern. Insbesondere soll die Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten.
Der Vertrag ist notwendig, denn die EU hat sich seit 1. Mai 2004 in Osteuropa stark erweitert. Je mehr Mitglieder die EU hat, desto klarer müssen die Spielregeln festgehalten werden, damit die EU überhaupt steuerbar bleibt.
Man kann sich das vereinfacht so einprägen: Der Vertrag von Lissabon wird für die EU das darstellen, was das Grundgesetz nach 1949 für Deutschland geleistet hat.
Ich denke damit wird deutlich, dass zur Vermeidung eines "Chaos" die Regelungen richtig sind.
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn ihn alle 27 Mitgliedstaaten nach ihren verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert haben. Diese Ratifikation sollte bis Ende des Jahres 2008 erfolgt sein, um ein Inkrafttreten am 1. Januar 2009 zu ermöglichen. Nach dem ablehnenden Referendum vom 12. Juni 2008 in Irland, das als einziger Mitgliedstaat eine Volksabstimmung über den Vertrag durchgeführt hat, konnte dieser Zeitplan leider nicht eingehalten werden.
Der Vertrag wird nunmehr "am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats" in Kraft treten (Art. 54 Absatz 2 EUV-Lissabon).
Nach meiner Meinung enthält der Vertrag nicht nur Vorteile, aber die Vorteile überwiegen doch. So konnte zum Beispiel eine Charta der Grundrechte für jeden Bürger in Europa beigefügt werden. Außerdem bekommt die EU endlich einen Außenminister, der auf gleicher Augenhöhe mit Amerikanern oder Chinesen verhandeln kann. Das Europäische Parlament wird gegenüber der EU-Kommission gestärkt.
Der Vertrag macht derzeit wieder Schlagzeilen in Deutschland, da eine Normenkontrollklage zum Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Einige Kritiker tragen vor, dass der Deutsche Bundestag als nationaler Gesetzgeber schleichend in die Bedeutungslosigkeit gedrängt wäre.
Dieser Auffassung kann ich mich nicht anschließen. Es gibt eben einfach Politikfelder, auf denen nationale Regierungen keine Problemlöser sein können. Denken Sie etwa an die Anstrengungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Oder an Maßnahmen zur Ankurbelung der Automobilindustrie.
Hier ist ein abgestimmtes Handeln der EU-Mitglieder erfolgversprechender.
Von Kritikern werden wohl einige übertriebene Ansichten vorgeschoben, wobei dahinter steckt, dass man "Europa an sich" nicht will.
Persönlich hoffe ich, dass das Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag billigt, dass das irische Volk doch noch zustimmt und dass der tschechische Präsident seine Unterschrift nicht verweigert. Dann ist der Weg frei für den Lissabon-Vertrag.
Der Lissabon-Vertrag wird helfen, die notwendige EU-Politik in der Zukunft reibungsloser ablaufen zu lassen !
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel