Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Marco S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
ich würde mich sehr freuen wenn sie mir folgendes Gesetz erlätuern könnten bzw. eine Stellungnahme hierzu abgeben würden.
http://www.buzer.de/gesetz/8246/index.htm
Hier ein sehr wichtiger Auszug aus diesem Gesetz :
§ 98 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."
Nach meinem Wissenstand ist jedoch die Einschränkung der Grundrechte ungülitg. Herr Köhler , Frau Merkel und Frau Zypries wissen dies. Verabschieden dennoch ein solches Gesetz ? Zu welchem Zweck? Zur Bekämpfung einer selbst geschaffenen Krise in Form des Terrorismus?
Sehr geehrter Herr Sindlinger,
vielen Dank für Ihre sehr nachdenkliche Zuschrift vom 24. November 2008. Aufgrund der Vielzahl von Bürgeranfragen finde ich erst jetzt Zeit zu antworten - außerdem musste die Antwort gründlich recherchiert werden.
Das von Ihnen angesprochene BKA-Gesetz, das die Abwehr terroristischer Gefahren für Deutschland erleichtern und unsere Sicherheitsorgane schlagkräftiger machen will, findet meine Zustimmung.
Erstens ist es eine schlichte Tatsache und alle Fachkreise (Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter) weisen oft darauf hin, dass Deutschland Ziel von terroristischen Anschlägen war bzw. in Zukunft bleiben wird.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, geht davon aus, dass islamistische Terroristen gezielt auf den Ausgang der Bundestagswahl 2009 Einfluss nehmen wollen. Ziel ist es, den Abzug der Truppen aus Afghanistan herbeizuzwingen.
Dieses Unterfangen ist den Terroristen im Jahre 2004 durch die Madrider Anschläge in Bezug auf Spanien gelungen, falls Sie sich erinnern. Die Ereignisse von Madrid dürfen sich auf deutschem Boden niemals ereignen !
Wer hier Maßnahmen ergreift, wendet Schaden vom Volk ab. Diesen Amtseid schwören unsere Regierungsmitglieder.
Zweitens ist unzutreffend, dass sich eine Einschränkung von Grundrechten völlig pauschal verbietet. Der Eingriff in ein Grundrecht bedarf aber zur Rechtfertigung eines verfassungsmäßigen Gesetzes. Vor allem muss bei dem Eingriff in ein Grundrecht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Dies ist der Fall, wenn der Eingriff geeignet, erforderlich und das mildeste Mittel zur Erreichung des legitimen Ziels ist.
Ein Beispiel: Wenn Ihnen ein Geiselgangster eine Schusswaffe an den Kopf hält, dann dürfen selbstverständlich Scharfschützen der Polizei den Geiselgangster erschießen, um Ihr Leben zu retten.
Es spielt dann keine Rolle, dass das Grundrecht auf Leben des Geiselgangsters verletzt wird.
Sie sehen daran, dass je nach Sachverhalt sogar das höchste Gut, das wir haben, in einer Abwägung verdrängt werden kann. Dies liegt daran, dass die vielen einfachen Gesetze das Grundgesetz näher ausgestalten.
Da ich selbst Jurist bin und sehr genau prüfe, ob ich für oder gegen ein Gesetz stimmen kann, habe ich das BKA-Gesetz genau untersucht und habe keine verfassungsmäßigen Bedenken.
Im Übrigen wird das von Ihnen hinterfragte Gesetz sicherlich auch einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen werden. Einer weiteren juristischen Prüfung durch die obersten Richter sehe ich mit genauso viel Spannung entgegen wie Sie, sehr geehrter Herr Sindlinger.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel, MdB