Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Jürgen Helmut D. bezüglich Finanzen
durch die Sendung Monitor diese Woche habe ich erfahren, dass die Beträge die für die Betriebliche Altersvorsorge bie Fälligkeit mit dem vollen Krankenkassenbeitrag belastet werden. Als ich die Versicherung vor einigen Jahren abschloß war ich der Meinung dass ich für meine Altervorsorge die Lücke geschlossen habe. Jetzt höre ich das in Berlin
klammheimlich dies insoweit geändert wurde, dass mir einiges fehlt. Wie soll ein normal verdienenter Familienvater bei solchen Änderungen noch an irgendetwas glauben, was in Berlin beschlossen wird. Heute das beste und morgen alles Quatsch. Wie stehen sie dazu.
Sehr geehrter Herr Dürr,
vielen Dank für Ihre kritische Anfrage zum Thema Gesundheitskosten vom 11.05.2008.
Zunächst musste ich mir ein Bild von der Sach- und Rechtslage machen, sodass ich Ihnen erst heute antworte.
Es ist zutreffend, dass noch unter der rot-grünen Bundesregierung gesetzlich verankert wurde, dass Direktversicherungen, auch wenn diese der Altersversorgung als zweites Standbein neben der gesetzlichen Altersrente dienen, mit dem Krankenkassenbeitrag belastet werden.
Die Regelung steht im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches, wo also die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geregelt wird.
Man kann erstens nicht sagen, dass diese Regelung "klammheimlich" getroffen wurde, denn sie hat den völlig normalen Gesetzgebungsprozess durchlaufen und war auch heftig in der Presse diskutiert worden.
Zweitens ist die Regelung leider unausweichlich, um die finanzielle Basis der GKV zu sichern. Gerade Menschen im Rentenalter bedürfen häufig der intensiven Versorgung mit medizinischen Leistungen. Da man Leistungen für Patienten nicht beschneiden wollte, musste die Einnahmeseite verbreitert werden.
Die Alternative zu Beitragseinnahmen wäre gewesen, erhöhte Steuermittel ins Gesundheitswesen zu stecken; dann aber müssten Sie heute mit höheren Steuern leben oder ihre Kinder mit höheren Staatsschulden.
Was Sie vielleicht etwas milder stimmt: Zum 1. Januar 2010 werden die Vorsorgeaufwendungen (also auch GKV-Beiträge) voll steuerlich absetzbar. Dies erhöht Ihr Nettoeinkommen in der Gegenwart.
Es ist häufig der Punkt: Werden Kosten des Sozialstaates vor- oder nachgelagert finanziert? Finanziert werden müssen die Kosten immer!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel, MdB