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Hans-Joachim Fuchtel
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Frage von Daniel L. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Daniel L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

haben Sie meine Frage vom 23.11.07 an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet? Wie Sie heute der ersten Seite der Welt am Sonntag entnehmen können, hat Herr Glos (CSU) das Thema "kalte Progression" wohl inzwischen zu seinem Thema gemacht.

Es ist zwar begrüßenswert, dass Herr Glos jetzt die Steuern senken möchte, meine Frage nach einem "Automatismus" bezüglich Änderung des Einkommensteuertarifes, um die kalte Progression zu vermeiden ist damit aber leider noch nicht beantwortet.

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

Daniel Lachenmaier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lachenmaier,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. November 2007 zum Thema Private Krankenversicherung (PKV).

Ich möchte Ihnen auf diesem Wege die Unterschiede zwischen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung erläutern. Denn die beiden Versicherungen können nicht miteinander verglichen werden, da jeweils eine völlig andere Struktur zugrunde liegt.

Die PKV erhebt, im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien. Sie wird nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet. Die PKV bieten unter Berücksichtigung des individuellen Versicherungsrisikos Tarife an, die im Vergleich zur GKV bei höherem Leistungsangebot günstiger sind. Dies gilt insbesondere für junge Versicherte und für gut verdienende Alleinstehende. Mit zunehmenden Alter und Änderung des Familienstandes kann dieser Vorteil aber verloren gehen und sich umkehren. Es besteht somit ein privates Kalkulations- und Versicherungsrisiko.

Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich bei der GKV die Aufnahmebedingungen gerade nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko. Die Beiträge richten sich prozentual nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also einkommensabhängig. Bei der GKV haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt ist.

Die Prämiensteigerungen in PKV und Beitragsteigerungen der GKV können daher nicht pauschal beurteilt werden. In der GKV erfolgt für alle Mitglieder eine einheitliche Beitragskalkulation, in der PKV dagegen eine Kalkulation per Tarif und individuellem Risiko. Dadurch entsteht die von Ihnen erwähnte Steigerung bei der privaten Krankenzusatzversicherung, im Gegensatz zu der GKV.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel