Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Daniel L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
Zitate aus einem Brief in Sachen private Krankenzusatzversicherung:"Im Jahr 2006 ist das AGG in Kraft getreten. Dieses Gesetz verbietet die Diskriminierung aus Gründen [...] des Geschlechts, [...] des Alters, [...] oder [...]. Zukünftig sind innerhalb bestimmter Altersgruppe die Kosten für die Schwangerschaft und Mutterschaft nicht nur auf die weiblichen, sondern auch auf die männlichen Erwachsenen zu verteilen. [...] Jedes Versicherungsunternehmen ist daher verpflichtet, die Kalkulation [...] an die Vorgaben des AGG anzupassen. Die gesetzlich vorgeschriebene Neuverteilung wirkt sich [...] ab dem 1. Januar 2008 auf den Beitrag aus. [...] Sofern sich der Beitrag [...] ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben [...] ändert, besteht [...] kein Kündigungsrecht."
Meine Beiträge zur private Krankenzusatzversicherung erhöhen sich um ca. 12%! Grundsätzlich kann ich nachvollziehen, dass die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft von beiden Geschlechtern gleichmäßig zu tragen sind. Aber warum sind diese Kosten nicht auf alle Altersgruppen zu verteilen? Es handelt sich um meine private Krankenzusatzversicherung und ich bezahle weiterhin im Rahmen der GKV den für alle Altersgruppen gleich hohen Beitrag für die Leistungen der GKV.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass entweder die Intention des AGG konsequent auf die GKV übertragen werden sollte (d. h. altersabhängige Beitragssätze bestimmt durch die von den jeweiligen Altersgruppen in Anspruch genommen Leistungen) oder gleichmäßige Verteilung der Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft bei einer privaten Krankenzusatzversicherung auf alle Altersgruppen?
Warum darf der "mündige Bürger" seine Krankenzusatzversicherung aufgrund der gesetzlich bedingten Beitragserhöhung nicht kündigen? Dies widerspricht deutlich meinem Rechtsempfinden.
Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen und freundliche Grüße
Daniel Lachenmaier