Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Reinhard G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
meine Frage was tut man gegen die Armut in Deutschland ?Den als HarzIV Empfänger bin ich ja durch die Erhöhung der Mehrwert-steuer (die ja auch gleich Preiserhöhungen mit sich brachte !)
überhaupt nicht in der lage ein normales Leben zu führen. Kann an keinen Kulturelen Leben mehr teil nehmen! Was ja den Grundgesetz wieder spricht! Was sagen Sie solchen Menschen wie mir die mit 11,80€ pro Tag leben sollen!
Dabei noch nicht mal die volle Miete bekommen!
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Gabler
Sehr geehrter Herr Gabler,
herzlichen Dank für Ihre Frage vom 14. Mai 2007 zu dem Thema Armut in Deutschland.
Hilfebedürftige und ihre Angehörigen erhalten eine Regelleistung in Höhe von 345 Euro (ab 01.07.2007 347 Euro), die den Lebensunterhalt sichert. Grundlage für den Regelsatz ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003, bei der u.a. auch kulturelle Belange berücksichtigt wurden.
Der pauschale Regelsatz ist zwar der Kern der finanziellen Ausstattung, aber nicht die endgültige Summe, die die Leistungsempfänger am Ende erhalten. Zu dieser monatlichen Grundleistung kommen noch Kosten für Miete und Heizung sowie für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und gegebenenfalls Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, oder der befristete Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I.
Das Arbeitslosengeld II soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken und sicherstellen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Es soll den Betroffenen bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern. Bei den verschiedenen Maßnahmen zur Förderung sollen vorrangig Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Aus diesem Grund werden Mini-, Midi- und Teilzeitjobs gefördert. So können die Betroffenen wenigstens einen Teil des Lebensunterhalts selbst zu verdienen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung des Regelsatzes gegenüber sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern nicht haltbar und würde auch der Förderung in eine Erwerbstätigkeit widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel