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Hans-Joachim Fuchtel
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Frage von Frank M. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Frank M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

Ich bin Student der Medieninformatik und muss mich immer wieder über Äußerungen des Herrn Ziercke in Interviews wundern, da diese eine geringe IT-Kompetenz befürchten lassen.
In ihrer letzten Antwort haben Sie mal wieder die Buzzwords Kinderpornographie und Terrorismus verwendet, welche man durch die neuen Befugnisse an der Wurzel bekämpfen soll.
Das Internet ist aber nun mal nicht auf Deutschland beschränkt.
Einen gesetzlichen Rahmen kann man nicht einfach für einem im Ausland befindlichen Server erschaffen.
Ein weiteres Beispiel
"Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben."
"Meine" IP ist in diesem Fall die IP meines Routers die von meinen Internetprovider zugewiesen wurde. Ich wohne in einer WG mit mehreren Mitbewohnern die alle an diesen Router angeschlossen sind. Wie kann mir diese IP eindeutig als meine nachgewiesen werden?
Im Zweifel für den Angeklagten sollte in diesem Zusammenhang doch ebenfalls gelten oder?
Es gibt Mittel und "Wege (Daten)kommunikation zu verschlüsseln und diese werden vermutlich auch von der "organisierten Kriminalität" genutzt, jedoch ist eine Onlinedurchsuchung, wie auch immer diese stattfinden soll, kein wirksames Mittel dagegen und keine Rechtfertigung für einen Verfassungsbruch.
Darum frage ich Sie:
Verfügen Sie und Ihre Fraktionskollegen wirklich über ausreichend Wissen über die Thematik um eine vernünftige Entscheidung, für die Bürger, die Sie vertreten, zu treffen?

mit freudlichem Gruß
F. Milde
Ein um sein seine Freiheitsrechte besorgter 22 jähriger Student

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Milde,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5.4.2007, in der Sie sich auf das Thema „Demokratie und Bürgerrechte“ im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen beziehen.

Obwohl konkrete Gefahren momentan nicht erkennbar sind, hat sich die abstrakte Gefahrenlage in den letzten Wochen erhöht. Zum Schutze der Bevölkerung müssen wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen. Deshalb muss den Behörden die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Online Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können. Den privaten Lebensbereich von vornherein zum Tabu zu erklären, ist lebensfremd, wenn man wirklich effektiv organisierte Kriminalität, Terrorismus oder Kinderpornographie über die Online-Fahndung bekämpfen will. Und gerade bei solchen schweren Verbrechen können über die Online-Fahndung weitere wichtige Ermittlungsgrundsätze gewonnen werden. Wir arbeiten in der Koalition an Lösungen, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.

Die Meinungsbildung im Parlament findet aufgrund von Zuarbeit und Beratung durch kompetente Institutionen statt, denn kein Mensch kann von vornherein alles wissen, auch Sie nicht. In einer Demokratie entscheiden gewählte Vertreter. Sie sind nach Art. 39 des Grundgesetzes nur dem Gewissen verpflichtet. Sie wollen doch sicherlich nicht unser Grundgesetz zur Disposition stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Fuchtel, MdB