Portrait von Hans-Joachim Fuchtel
Hans-Joachim Fuchtel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Joachim Fuchtel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gisela M. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Gisela M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

soeben informiert mich die Mutter einer autistischen Tochter (23 Jahre) über ein Schreiben des Sozialgerichts, das Ihren bisherigen Darstellungen widerspricht.

Die Tochter befindet sich im Berufsbildungsbereich einer WfbM. Nach Ablehnung und Widerspruch hat die Mutter Klage eingereicht, um den Leistungsanspruch nach dem 3. Kapitel SGB XII durchzusetzen. Der Sozialhilfeträger lehnt die Leistungen mangels Zuständigkeit ab, weil angeblich eine SGB-II-Bedarfsgemeinschaft vorliegen würde. Der Vater der autistischen jungen Frau ist erwerbstätig, und die Eltern beziehen auch ansonsten keinerlei Sozialleistungen, so dass sie gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 SGB II keine SGB-II-Bedarfsgemeinschaft bilden, da sie ja im Sinne des SGB II nicht "leistungsberechtigt" sind. Der Sozialhilfeträger ist aber der Meinung, dass es für das Vorliegen einer SGB-II-Bedarfsgemeinschaft keine Rolle spielen würde, ob die Eltern selbst Leistungen beziehen oder nicht. Damit findet nun doch wieder der Verschiebebahnhof für alle behinderten Menschen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer WfbM zum Jobcenter statt - entgegen der Erklärung der Bundesregierung vom 26.09.2008 (Bundestags-Drucksache 16/10457), wonach eben nicht (!) zum Jobcenter verwiesen werden darf.

Meine diesbezügliche Frage zu dieser Entwicklung (siehe 6. Februar) haben Sie leider unbeantwortet gelassen.
In dem heutigen Schreiben des Sozialgerichts werden die Eltern nun sogar aufgefordert, die Klage zurückzunehmen, weil auch das Gericht der Meinung ist, dass - trotz normalem Erwerbseinkommen - eine SGB-II-Bedarfsgemeinschaft vorliegen würde.
Da bekannt ist, dass es sich bei dieser Verschiebe-Praxis in´s ALG II nicht nur um einen Ausnahmefall handelt, möchte ich Sie nochmal um Beantwortung der Frage bitten, ob der Gesetzgeber hier immer noch keinen Handlungsbedarf sieht?

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Maubach

Portrait von Hans-Joachim Fuchtel
Antwort ausstehend von Hans-Joachim Fuchtel
CDU