Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Isabella O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
zum Thema Kindergeldabzweigung nach § 74 EStG der Sozialhilfeträger bei
volljährigen und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Empfänger von
Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung habe ich nochmals eine Frage an Sie:
Die Haltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird von Ihnen bekräftigt, dass Abzweigungsanträge nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. wenn Eltern selbst ALG-II beziehen, gestellt werden können.
Leider bin auch ich von einem Abzweigungsantrag betroffen, obwohl meine 21jährige, behinderte Tochter bei uns im Haushalt lebt, und der Rest der Familie keine Sozialleistungen bezieht.
Meine Tochter ist aus erster Ehe und lebt bei mir, meinem Mann und 2 gemeinsamen Töchtern im Haushalt.
Nachdem ich Klage beim zuständigen Finanzgericht eingereicht habe, wurde ich als Kindergeldberechtigte augefordert, Nachweise über die eigene Leistungsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit meines Mannes, der nicht der Vater meiner Tochter ist, und eine Aufstellung der jährlich laufenden Kosten zu erbringen. Und das über einen Zeitraum von über 2 Jahren!
Sieht die Bundesregierung immer noch keinen Handlungsbedarf, wenn Eltern, die sich um ihre behinderten, volljährigen Kinder kümmern, derart unterstellt wird, sich am Kindergeld bereichern zu wollen?
Mit freundlichen Grüßen
Isabella Ouro-Gbele