Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Rebekka S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
aktuell diskutiert die CDU über die möglichen Folgen aus dem Urteil des BVerfG zur sog. Sukzessivadoption in eingetragenen Lebenspartnerschaften und in welcher Weise der Gesetzgeber nun den sehr eindeutigen Urteilen des BVerfG Rechnung tragen soll.
Hierzu habe ich mehrere Fragen an sie.
1. Da das Gericht zweifelsfrei festgestellt hat, dass gleichgeschlechtliche Paare ebenso gute Eltern für ein Kind sein können wie verschiedengeschlechtliche Paare und das Kind in derselben Art und Weise fördern können, sind die Befürchtungen eine Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar schade dem Kindeswohl nun ja auch von wissenschaftlicher Seite her aufs Deutlichste ausgeräumt. Wie stehen sie daher zum gemeinschaftlichen Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner?
2. Das Gericht hat ebenfalls deutlich gemacht, dass auch Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern als Familien i.S.d. Art 6 GG zu verstehen sind und daher der Schutz von Ehe und Familie auch auf diese Familienformen anzuwenden ist. Wie stehen sie zu den Forderungen das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften einzuführen bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich der Ehe gleichzustellen?
3. In welcher Weise würde der besondere Schutz für Ehe und Familie geschmälert, wenn gleichgeschlechtlichen Paaren dieselben Rechte zugestanden würden? - Dieselben Pflichten tragen diese Partnerschaften immerhin schon - Um meine Frage zu verdeutlichen: Wenn mein Nachbar jeden Tag vom Gemüsehändler einen Apfel geschenkt bekommt und der Gemüsehändler heute beschließt mir in Zukunft auch jeden Tag einen Apfel zu schenken, schmeckt dann der Apfel meines Nachbarn dadurch schlechter?
4. Wäre die Öffnung der Ehe nicht der einfachste und sinnvollste Weg die Gleichberechtigung zu erlangen?
MFG Rebekka Schneider