Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Hendrik N. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
am Freitag, 29.7.2012 soll mit dem ESM ein für Deutschland unumkehrbarer Entschluss fallen.
Der Vertrag sieht eine Ermächtigung eines "Gouverneursrat" vor, der "unwiderruflich" ist.
"Unwidrruflich" heisst: Für die Deutsche Bevölkerung durch freie Wahlen nicht wieder Rückgängig zu machen.
Frage: Ist dieser demokratisch nicht gewählte "Governeursrat" verfassungskonform ?
Frage: Meinen Sie, dass eine Zustimmung durch Ihr Mandat gedeckt ist?
Folgende Passagen im ESM-Entwurf fallen sofort als "Grundgesetz- und Bürgerrechtsfern" auf :
Artikel 8: Grundkapital:
"Die ESM-Mitglieder verpflichten sich hiermit bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf das Grundkapital ... zu leisten. ... Sie haben allen Kapitalabrufen fristgemäß ... Folge zu leisten."
"Artikel 9: Kapitalabrufe:
Ziffer 3: ... Die ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu, bei Anforderung jeglichem ... durch den Geschäftsführenden Direktor an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen."
Frage: Haben Sie bzw. wir als Bürger eine Möglichkeit uns gegenüber ungerechtfertigten "Kapitalabrufen" zu schützen ?
Frage: Wollen Sie diesem "Gouverneursrat" - für alle Zeiten - das Recht übertragen, über unsere Gelder zu entscheiden ?
"Artikel 27: Rechtsstellung des ESM, Immunitäten..:
Ziffer 3: Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität ...
Frage: Immunität heißt- keine Klagen wegen Untreue, Diebstahl, Raub und keine Klagen auf Schadensersatz. Und wenn die grobes Unrecht machen? Viel zu viel Geld eintreiben? Und das dann veruntreuen? Dann sind die Damen und Herren genauso geschützt, wie demokratisch gewählte Volksvertreter?
Herr Fuchtel, wie werden Sie bei einer Abstimmung zu diesem "Vertrag" entscheiden ?
MfG
Hendrik Nitsch, Bad Liebenzell 28.6.2012
Sehr geehrter Herr Nitsch,
an dieser Stelle möchte ich Sie gerne auf meine Antwort an F. v. H. (Juli 2012) verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel, MdB