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Hans-Joachim Fuchtel
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Frage von Wolfgang C. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Wolfgang C. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

ich bitte Sie um Stellungnahme zur geplanten Diätenerhöhung der Parlamentarier des Deutschen Bundestags. Wie vermitteln Sie Ihren Wählern und auch den Nicht-Wählern, die Sie schließlich ebenfalls regieren, dass Sie als gewählter Volksvertreter selbst über Ihre Diäten entscheiden können und dieses Recht regelmäßig in einer Weise ausnutzen, welche die Bevölkerung mehrheitlich als schamlos bezeichnet. Anbetracht einer immensen Verschuldung unseres Landes, welche die aktuelle Regierung mit zu verantworten hat, und der Tatsache, dass die Netto-Einkommen breiter Schichten (vor allem der Geringverdiener) in den letzten Jahren spürbar rückläufig sind, erscheint das Ansinnen vieler Abgeordneten, ihre ohnehin schon großzügige Ausstattung mit finanziellen Mitteln weiter zu erhöhen, als geradezu realitätsfremd. Es wird oft auf Nullrunden in den vergangenen Jahren verwiesen. Ich frage Sie konkret: sehen Sie eine Notwendigkeit für die Diätenerhöhung, bzw. sind Sie der Meinung, dass die Abgeordneten im Bundestag zu geringe Bezüge haben? Bitte nennen Sie mir die Quellen, aus denen die Mehrbezüge finanziert werden sollen und stellen Sie einen Bezug her zur Kürzung der Ausgaben für soziale Zwecke, die mit der angespannten Finanzlage gerechtfertigt werden. Sicher wäre auch von Interesse für die Öffentlichkeit, ob Sie für ein regulierendes Gremium stimmen würden, welches die Bezüge der Parlamentarier bewilligt und überwacht.

Freundliche Grüße
Wolfgang Chambers

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Chambers,

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Juli 2011. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen und auf Ihre Kritik an der Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages ein. Es ist korrekt, dass die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2012 um 292 Euro auf 7 960 Euro und zum 1. Januar 2013 um 292 Euro auf 8 252 Euro angehoben werden soll.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes sollen die Abgeordneten des Bundestages eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ erhalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Abgeordnetenentschädigung der Bedeutung des Amtes eines Abgeordneten unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Rang gerecht werden. Das ist tatsächlich sehr vage ausgedrückt. Letztlich steckt hinter all diesen Debatten die Frage: Wie viel sind uns die Abgeordneten wert? Abgeordnete vertreten die Interessen von 160.000 bis 280.000 Bürgern und tragen Verantwortung für mehrere hundert Milliarden Euro im Jahr und Entscheidungen, die die Zukunft unseres Landes und der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Zudem hat die Arbeitswoche eines Abgeordneten nicht selten 70 und mehr Arbeitsstunden. Es ist schwierig, festzulegen, was unter diesen Umständen „angemessen“ ist. Um den Bürgerinnen und Bürgern einen transparenten und zuverlässigen Bezugsrahmen zu geben, richtet sich nach geltendem Recht die Höhe der Abgeordnetenentschädigung nach den Gehältern gewählter hauptamtlicher Bürgermeister und Oberbürgermeister mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten.

Mit Blick auf die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages übrigens wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Auch in den Jahren 2010 und 2011 bleiben die Diäten unverändert. In der öffentlichen Diskussion um Diätenerhöhungen wird dies jedoch vernachlässigt.

Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung mit ca. sechs Prozent unter den vorgegebenen Bezugsgrößen. Durch die Nullrunden in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Auch mit der jetzt geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird diese Bezugsgröße (ab 01. August 2011: 8323 Euro) weder zum 01. Januar 2012 noch zum 01. Januar 2013 erreicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag selbst über jede Erhöhung der Entschädigung durch Gesetz bestimmen muss. Sowohl Höhe als auch Verfahren sind stets transparent und für alle nachvollziehbar. Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages abrufen unter:

www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaeten/1333.html

Der Deutsche Bundestag wird im Übrigen eine unabhängige Kommission einsetzen, die Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung einschließlich zukünftiger Regelungen der Altersversorgung der Abgeordneten bis zum Ende der 17. Wahlperiode vorlegen soll.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Höhe der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Doch ein Mandatsträger, der seine Aufgabe als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, hat auch das Recht auf eine entsprechende Entschädigung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Fuchtel MdB