Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Anja S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
ich habe im Mai dieses Jahres mein Studium an der Universität Bamberg abgeschlossen. Leider konnte ich nicht direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übergehen und habe deshalb zur Überbrückung am 27.06.11 einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Am 08.07.11 hatte ich mein erstes Gespräch mit meiner Bearbeiterin bei dem ich auch meine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen sollte. Das Ziel meiner EGV sieht vor mich über das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren. Soweit ich weiß ist das Projekt „Bürgerarbeit“ ein Projekt zur Integration von Langzeitarbeitslosen (Quelle: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/buergerarbeit.html ).
Mit diesem Status kann und möchte ich mich nicht identifizieren. Ich sehe mich als motiviert, gut ausgebildet und marktnah und gehe davon aus, dass meine Arbeitslosigkeit nur von kurzer Dauer ist. Deshalb zunächst meine Frage, warum werden Personen, wie ich, diesem Projekt zugeordnet? Ist es um die Statistiken etwas zu verbessern, da dieses Modellprojekt bisher nur bedingt erfolgreich ist?
Nach kritischem Nachfragen bei meiner Betreuerin bekam ich die Information, dass das Projekt „Bürgerarbeit“ in Bamberg einem anderen Konzept folgen würde, indem auch marktnahe Kunden betreut werden. Leider konnte/will das Jobcenter Bamberg mir bisher keine schriftlichen Informationen geben, wie das Konzept in Bamberg ausschaut oder nach welchen Richtlinien dabei vorgegangen wird. Ich sollte damit eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben ohne zu Wissen, was unter dem Projekt „Bürgerarbeit“ überhaupt gemeint ist. Können Sie mir als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu mehr Informationen geben, wie die unterschiedlichen Konzepte der einzelnen Jobcenter aussehen?
Mit freundlichen Grüßen
Anja Stahl