Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Rüdiger N. bezüglich Soziale Sicherung
Es wird immer (zu Recht) über Bonuszahlung der Manager, auch bei totalem Versagen, geschimpft, warum werden Politiker, die ja ebenfalls daran beteiligt sind, die Karre immer tiefer in den Dreck zu ziehen, nicht auch zur Verantwortung gezogen ?
Sehr geehrter Herr Nasogga,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.09.2009 zum Thema Verantwortung von Politikern.
Vorab muss ich zu Ihrer Anfrage sagen, dass ein Vergleich von Politikern mit Managern, so wie Sie ihn vornehmen, nicht möglich ist, denn wir Politiker erhalten keine Bonuszahlungen, sondern lediglich unsere Diäten.
Die Finanzmarktkrise ist die bisher wohl größte wirtschaftliche und politische Herausforderung. Sie hat im Regulierungssystem Lücken offenbart. Selten zuvor musste die Politik so schnell agieren und reagieren wie bei der gegenwärtigen dramatischen Entwicklung auf den Finanzmärkten.
Es gab bisher mehrere Diskussionen über die Handhabung der Manager-Boni (z. B., die variablen Vergütungsbestandteile an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung auszurichten und die Regelung zur nachträglichen Herabsetzung von Vorstandsvergütungen als Soll-Vorschrift zu fassen). Leider konnte diesbezüglich bisher noch keine Einigung erzielt werden.
Nun zur Verantwortung von Politikern.
Nach Artikel 38 unseres Grundgesetzes sind Abgeordnete des Bundestages nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen. Diese Regelung ist wichtig, denn nur so können wir Abgeordnete unsere Aufgabe als Vertreter des Volkes richtig und uneingeschränkt ausführen.
Das heißt aber nicht, dass wir nicht für das einstehen müssen, was wir zu verantworten haben. Wir als Abgeordnete sind unserem Gewissen verpflichtet. Schon allein aus dieser Pflicht heraus ergibt sich eine Verantwortung gegenüber uns selbst und insbesondere gegenüber unseren Wählerinnen und Wählern.
Wir werden auch zur Verantwortung gezogen. Treffen wir falsche Entscheidungen müssen wir dann dafür die Konsequenzen tragen, indem wir von Ihnen nicht mehr gewählt werden.
Das Abgeordnetengesetz beschreibt zusätzlich wie wir unsere Arbeit im Bundestag auszuüben haben. So reglementiert § 14 des Abgeordnetengesetzes, dass wir an jedem Sitzungstag anwesend sein müssen. Sind wir es nicht, werden uns Beträge von der Kostenpauschale abgezogen.
Sie sehen also, dass es nicht so ist, dass wir als Politiker von unserer Verantwortung vor allem Ihnen gegenüber entbunden sind. Wir müssen genauso wie Sie für unser Handeln die Verantwortung tragen.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Joachim Fuchtel, MdB