Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Bernard F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fuchtel,
haben Sie das Buch "Der verkaufte Patient" von Renate Hartwig schon gelesen?
Falls nicht, bringe ich Ihnen gerne mein Exemplar vorbei.
Frau Hartwig ist die Gründerin einer Bürger-Patienten-Initiative, die sich auch hier in Freudenstadt seit dem 5.Mai formiert hat und sich regelmäßig trifft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Freise
Sehr geehrter Herr Dr. Freise,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.06.2009.
Der Deutsche Bundestag hat jüngst die Patientenverfügung nach intensiver Diskussion gesetzlich geregelt.
Ethische und existentielle Fragen, die den Umgang mit Tod und Leben betreffen, sind letzten Endes immer Gewissensfragen. Von daher haben die Parteien und Fraktionen im Deutschen Bundestag von einer Festlegung von Positionen Abstand genommen. Vielmehr haben die Abgeordneten jeweils frei nach ihrem Gewissen entschieden.
Ich sowie die überwiegende Zahl der Abgeordneten der CDU haben dabei den Gesetzentwurf der Gruppe um Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, mitgetragen. Dieser Entwurf sah unter anderem eine ärztliche Beratung als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Patientenverfügung vor. Auch sollte die Patientenverfügung alle fünf Jahre erneuert werden. Leider hat dieser Entwurf jedoch keine Mehrheit im Bundestag gefunden.
Verabschiedet wurde der sogenannte Stünker-Entwurf. Mit diesem werden nun Patientenverfügungen auch ohne vorherige ärztliche Beratung des Betroffenen für Arzt und Betreuer unbegrenzt verbindlich sein, selbst wenn eine medizinisch indizierte lebenserhaltende Behandlung abgebrochen werden muss und der Betroffene gar nicht unheilbar krank ist oder unwiederbringlich das Bewusstsein verloren hat.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Joachim Fuchtel, MdB