Frage an Hans-Heinrich Jordan von Michael v. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Jordan,
mit der Drucksache 16/4911 vom 21. März 2007 wird von Ihnen ein Antrag abgelehnt, der bei der Vogelgrippeproblematik das Ziel hat: Impfen statt Töten. Durch diesen Antrag sollte gesichert werden, dass das Geflügel artgerecht in Freilandhaltung gehalten werden kann. Zugleich wird die Entwicklung von Markerimpfstoffen gefordert, die wir allerdings schon haben. Warum haben Sie dieses sinnvolle Konzept "Impfen für eine artgerechte Haltungsform im Geflügelbereich" abgelehnt, wodurch Sie dem sinnlosen Töten von Geflügel im Ernstfall Vorschub leisten? Neben der Darlegung der Hintergründe für die Ablehnung bitte ich um das Aufzeigen Ihrer Alternative.
Mit freundlichen Grüßen
Michael v. Lüttwitz
Sehr geehrter Herr v. Lüttwitz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. August 2007.
Grundsätzlich ziehe auch ich eine Impfen-statt-Töten-Strategie der jetzigen Verfahrensweise bei der Behandlung von Tierseuchen vor. Ich teile mit Ihnen die Auffassung, das dass „präventive“ Töten von Tieren aus ethischen Gründen abzulehnen ist. Ich sehe jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative zu diesem Verfahren.
Zurzeit ist die Situation so, dass die Impfungsmöglichkeiten von Tieren eine Infektion der Tiere mit Aviäre Influenza (Geflügelpest) nicht verhindern kann. Zudem besteht derzeit bei Impfungen von Geflügel mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen und Diagnostiksystemen keine eindeutige, bei zuverlässigem Nachweis des Status, Unterscheidung von geimpften und infizierten Tieren.
Studien aus Italien und Indonesien zeigen, dass trotz Impfungen Tiere verendet sind und das Töten von infektionsverdächtigen Tieren notwendig wurde. Die einzelnen Geflügelarten (Hühner, Gänse, Ente, Puten usw.) reagieren sehr unterschiedlich auf die Impfung.
Aus den genannten Gründen ist die Impfung von Tieren zurzeit nicht vertretbar, zumal auch die Gesundheitsgefährdung für den Menschen zu groß ist.
Impfstrategien, bei denen die Tiere den Impfstoff über das Futter aufnehmen, werden zurzeit in einem Feldversuch erforscht. Um den Impfstoff marktreif zu machen, muss es strengen Zulassungsbedingungen entsprechen. Das BMELV ist in diesem gesamten Prozess eingebunden und an einer zeitnahen Umsetzung interessiert.
Ein weiterer Grund der Ablehnung liegt im der derzeitigen EU-Recht. Gegenwärtig ist kein Impfstoff gegen Geflügelpest europaweit zugelassen. Auch hier arbeitet das BMELV intensiv an einer Lösung. Experten haben am 6. Juli 2006 im Rahmen einer Anhörung zum Thema im Deutschen Bundestag mitgeteilt, dass „die Europäische Kommission ein Diskussionspapier vorgelegt, das den ersten Schritt hin zu einer gemeinschaftlichen Impfstrategie darstellt.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Heinrich Jordan, MdB