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Hans-Heinrich Jordan
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Frage von Udo P. •

Frage an Hans-Heinrich Jordan von Udo P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Jordan,

in Bergisch-Gladbach findet zur Zeit ein Hungersteik von Contergangeschädigten für bessere Lebensbedingungen statt ( http://www.conterganhungerstreik.de ). Bisher haben sich weder Die Regierung, noch Vertreter der Firma Grünenthal zu einem Gespräch bereit erklärt.

Die derzeit gezahlten Renten reichen bei Weitem nicht aus, um allein die durch Contergan entstandenen Kosten zu decken. Eine Entschädigung für die zu ertragenden Schmerzen und Beeintächtigungen haben wir bisher eigentlich noch garnicht erhalten.

Ich denke, es ist endlich an der Zeit, dass uns gerechte und angemessene Leistungen gezahlt werden. Damit könnten wir, zumindest finanziell gesehen, ein Leben führen, wie wir es ohne die von Grünenthal aufgezwungene Behinderung täten.

Ich bitte um Stellungnahme, wie Sie zum Problem der Contergangeschädigten stehen und wie Sie das Verhalten der Firma Grünenthal bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Pitzing

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herr Pitzing,

wir als Mitglieder des Deutschen Bundestages begegnen der Lebensleistung der contergangeschädigten Menschen mit hoher Anerkennung und größtem Respekt. Sie haben sich in bewundernswerter Weise Ihren Platz in Familie und Beruf erkämpft und Ihre Selbständigkeit mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erstritten. Jetzt, 50 Jahre nach dem Conterganskandal, stoßen Sie an schmerzliche Grenzen. Die jahrzehntelange Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken, Muskulatur und Zähnen bringen Spätfolgen mit sich, die so nicht vorhersehbar waren. Ihre Lebenssituation ist zunehmend durch diese sehr schmerzhaften Auswirkungen Ihrer Behinderung geprägt, Ihre Lebensqualität zusätzlich erheblich eingeschränkt.
Um die Folgeschäden abmildern zu können, hat der Deutsche Bundestag – auf Initiative der beiden Geschäftsführenden Vorstände von Unions- und SPD-Bundestagsfraktion – die Entschädigungsleistungen für Contergangeschädigte ab dem 1.7.2008 verdoppelt, das heißt der Höchstsatz von 545 Euro wurde auf 1090 Euro angehoben.
Obwohl durch den 1971 zwischen den Eltern der Contergangeschädigten, der Firma Grünenthal und der Bundesregierung geschlossenen Vergleich (Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung mit Stifterkapital der Firma Grünenthal [100 Mio. DM zuzüglich Zinsen] und des Bundeshaushalts [100 Mio. DM]) jeder weitere Anspruch gegenüber der Firma Grünenthal ausgeschlossen war, waren die Eigentümer bereit, sich an weiteren Verbesserungen für die Situation der contergangeschädigten Menschen zu beteiligen.
Daher wurden gemeinsam von Vertretern der Unionsfraktion, Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion, des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Firma Grünenthal und Vertretern des Bundesverbands der Contergangeschädigten weitere Fortschritte angestoßen: Die Firma Grünenthal hat sich bereit erklärt, 50 Mio. Euro in einen Fonds einzuzahlen; mit einer Gesetzesänderung will der Bund aus Mitteln der Conterganstiftung die gleiche Summe dazugeben. Aus diesem Geldbetrag wird den contergangeschädigten Menschen ab 2009 jährlich einmal eine Summe zur freien Verfügung ausgezahlt, um Spätfolgen der Schädigung zu mildern. Die Höhe der Einmalzahlung wird sich an der Höhe der Schädigung bemessen.
Darüber hinaus wird der Deutsche Bundestag in einem überfraktionellen Antrag die Bundesregierung auffordern, Forschungsprojekte zu den Spätfolgen der Schädigung zu initiieren. Außerdem arbeitet eine interministerielle Arbeitsgruppe an Vorschlägen zur Verbesserung der Kostenübernahme von Behandlungen bei Conterganschäden durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium versucht, durch Gespräche mit den verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens sicherzustellen, dass Contergangeschädigte alle Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben.
Meiner Meinung nach haben wir so – Schritt für Schritt - einen wirklichen Fortschritt für die contergangeschädigten Menschen erreicht. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich weder im Moment noch in absehbarer Zukunft sehe, dass der Bund darüber hinaus weitere finanzielle Leistungen für contergangeschädigte Menschen übernehmen kann. Nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber Menschen mit ähnlichen Behinderungen, die keinen Verursacher für ihre Behinderung namhaft und verantwortlich machen können.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Hans-Heinrich Jordan MdB