Frage an Hans-Heinrich Jordan von Stefan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Doktor Jordan,
wie stehen Sie zu den Äusserungen des Bundesinnenminsters, daß es absolut notwendig ist, die Möglichkeit zu haben, unbemerkt auf den Computern der Bürger nach vermeintlichen Anhaltspunkten für Verbrechen zu suchen.
Würden Sie ein entsprechendes Bundesgesetz dazu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Wicht
Salzwedel
Sehr geehrter Herr Wicht,
die Privatsphäre einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers ist ein hohes und absolut schützenswertes Gut. Ein staatlicher Eingriff in die Privatsphäre muss deshalb sorgfältig begründet werden. Vor diesem Hintergrund ist auch der Vorschlag des Innenministers zu sehen: Ein Vorgehen, dass nicht verhältnismäßig und damit nicht verfassungsmäßig ist, hat wenig Chancen vom Deutschen Bundestag als Gesetz angenommen zu werden.
Bisher hat der Innenminister lediglich angekündigt, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen und aufgrund richterlicher Entscheidungen, wie heute bereits bei der Telefon- und Postüberwachung, Computer von Privatpersonen kontrolliert werden können. Eine Überwachung wird also nur in begründeten Fällen möglich sein.
Im Zeitalter der Digitalisierung halte ich diesen Vorschlag im Sinne der Verbrechensbekämpfung für überprüfenswert, da er konsequenterweise die Überprüfung und Überwachung auf ein Medium ausweitet, welches heute mindestens genau so oft benutzt wird wie Brief oder Telefon. Ob der Gesetzentwurf zustimmungsfähig ist kann erst entschieden werden, wenn er tatsächlich vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. H.-H. Jordan, MdB