
(...) Neben den sog. Diäten, also der angemessenen Entschädigung, die die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern soll - so steht es in Artikel 48 des Grundgesetzes - erhalten alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages also auch ich weitere geldwerte staatliche Leistungen. Zu den von Ihnen genannten kommen sogar noch andere wie etwa drei Diensträume im Bundestag, die Nutzung von Dienstwagen in Berlin und Reisekostenerstattung bei Auslandsdienstreisen. (...)