Frage an Hans-Christian Ströbele von Manfred K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Ströbele
Konstruktionsfehler im Vertrag von Lissabon: Der Vertrag entmachtet das
Bundesverfassungsgericht /Grundgesetz wird zur „Landesverfassung“
herabgestuft
Quelle:
http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr3/forschung/papers.php
Was sagen sie dazu?
"Nein, die Verteidigung der Grundrechte in Deutschland wird nicht schwieriger.
Durch die EU-Verträge wird weder das Grundgesetz noch das Bundesverfassungsgericht abgeschafft. Das Grundgesetz gilt weiter."
Ja das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht werden nicht abgeschafft, aber sie haben auch nichts mehr zu melden weil das EU Recht über allem steht. Das was man heute EU-Vertrag von Lissabon nennt, nannte man früher Diktatur. Warum machen sie bei so etwas mit? In diesem Vertrag bleibt nichts mehr von Demokratie übrig!
"Gegen deutsche Gesetze können nach wie vor im Wege der Organklage etwa eine Bundestagsfraktion oder im Wege der Verfassungsbeschwerde alle Bundesbürger das Bundesverfassungsgericht in Anspruch nehmen."
Ja wie sie schreiben gegen deutsche Gesetze und gegen EU Gesetze?
"im Wege der Verfassungsbeschwerde alle Bundesbürger das Bundesverfassungsgericht in Anspruch nehmen"
Sie als Rechtsanwalt müssten eigentlich wissen das das als Bürger unmöglich ist.
Wollen oder müssen sie diese Märchen von der EU glauben?
Sehr geehrter Herr Köster.
Ihre Auffassung, daß der EU-Vertrag die Diktatur trifft nicht zu.
Ganz im Gegenteil werden durch den Lissabon-Vertrag die Rechte des EU-Parlaments erheblich erweitert und gestärkt. Es bleibt nicht nur was von Demokratie übrig, sondern es wird sogar mehr sein. Was daran undemokratisch sein soll, verstehe ich nicht.
Richtig ist allerdings, daß dem EU-Parlament immer noch Rechte fehlen, die für eine umfassende Kontrolle der Europäischen Institutionen notwendig sind. Bis diese Rechte gegeben sind, müssen die nationalen Parlament über den Druck auf ihre Regierungen diesen Teil der Kontrolle wie bisher ersetzen.
Auch wird der Grundrechtekatalog, den ich zu lesen empfehle, Teil des geltenden Rechts, das auch bei deutschen Gerichten und zusätzlich noch beim Europäischen Gerichtshof eingeklagt werden kann. Wieso damit die Diktarur kommt, verstehe ich auch nicht.
Kritiker des Lissabon-Vertrages übersehen häufig, daß Deutschland, wie auch die anderen EU-Länder, bereits viele Kompetenzen zur Rechtssetzung und Kontrolle an die EU-Institutionen abgegeben haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entwicklung stets kritsch begleitet und immer wieder betont, es werde darüber wachen, daß demokratische Kotrollrechte nicht für Deutschland aufgegeben werden dürfen, ohne daß auf europäischer Ebene gleichzeitig ein gleichwertiger Ersatz etabliert wird. Das Bundesverfassungsgericht, das unter Mitwirkung auch des Prof. Murswiek aus Freiburg mit dem Lissabon-Vertrag befaßt ist, wird in den nächsten Monaten seine Entscheidung verkünden, ob der Lissabon-Vertrag diesen Anforderungen genügt oder inwieweit nicht.
Vor allem übersehen die Kritiker, daß die derzeit nach den bisherigen EU-Verträgen geltende Rechtslage weniger demokratische Kontrollen und Grundrechtsschutz gewährleistet als die Rechtslage nach Verabschiedung des Lissabon-Vertrages. Die demokratische Kontrolle wird verglichen mit dem Istzustand nicht schlechter, sondern besser.
Deshalb bezieht sich meine Kritik am Lissabon-Vertag auch nicht auf diese Punkte, sondern etwa auf die "Aufrüstungsklausel" und die nicht ausreichende Ausgestaltung der sozialen Rechte der Bevölkerung.
Die Verletzung von EU-Gesetzen können Sie selbstverständlich beim Europäischen Gerichtshof einklagen.
Das geschieht nicht selten und auch erfolgreich, wie zahlreichen Entscheidungen zu entnehmen ist.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele