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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Alexander W. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Alexander W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Martin Heinke vom 01.04.09 antworten Sie diesem auf Nachfrage, ob das Grundgesetz gleichzusetzen ist mit einer "legitimen" Verfassung:

"Das Grundgesetz ist jetzt die Verfassung für ganz Deutschland, wenn es auch ursprünglich nicht als endgültige Verfassung gedacht war. Daran ändern auch all die Theorien und Thesen über den Fortbestand des Deutschen Reichs nichts."

Wann ist beschlossen worden, dass das Grundgesetz jetzt die Verfassung für Deutschland darstellt? Wo kann ich dieses nachlesen?

Laut GG Artikel 146 heißt es: " Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Wann also will man diesen Artikel, der im Grundgesetz festgeschrieben wurde, umsetzen?

Oder anders: Wenn das Grundgesetz jetzt die Verfassung für "ganz" Deutschland darstellt, wieso existiert GG Artikel 146 noch?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Westermaier

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Westermaier.

Das Grundgesetz ist damit die Verfassung für beide Teile Deutschlands geworden, daß die DDR der Bunderepublik Deutschland beigetreten ist und damit die Rechtsordnung der BRD insbesondere auch das Grundgesetz übernommen hat.
Die Möglichkeit nach Artikel 146 Grundgesetz eine neue Verfassung für das gesamte deutsche Volk zu schaffen, blieb erhalten und besteht weiter.
Ob und Wann von ihr Gebrauch gemacht wird, ist offen.
Ich vermute, daß das Nichtstreichen dieser Möglichkeit aus der Verfassung bewußt erfolgt ist, um diese Möglichkeit zu erhalten.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele