Frage an Hans-Christian Ströbele von Dirk K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Ströbele,
ich unterstütze die aus Großbritannien übernommene "Atheist Bus Campaign", mit der sich nun auch in Deutschland Atheisten Gehör in Gesellschaft und Medien verschaffen wollen. Die Spendenaufrufe waren ein großer Erfolg, so dass die Kampagnenorganisatoren nach britischem Vorbild an deutsche Verkehrsbetrieb herantraten, um entsprechende Werbungen zu schalten (Motive unter www.buskampagne.de ).
Obwohl Werbung mit religiösen Inhalten in Deutschland fast überall zugelassen wird, haben die Organisatoren von den Verkehrsbetrieben in Berlin, München, Regensburg, Stuttgart, Dresden, Potsdam, Fulda, Hamburg, Leipzig und Bremen definitive Absagen für die Slogans erhalten. Bezeichnend und geradezu skandalös die Begründung für die Absage aus Bremen: kurz vor dem Kirchentag im Mai befürchte man einen Imageschaden durch die Kampagne.
Eine Vielzahl der Verkehrsbetrieb sind direkt oder indirekt in öffentlicher Hand. Und obwohl in der Vergangenheit und auch aktuell religiöse Kampagnenmotive zugelassen werden ( http://www.buskampagne.de/?page_id=30#1 ), wird gleichzeitig der Schaltung atheistisch motivierter Inhalte nicht zugestimmt!
Wir sind ein säkularer Staat. Aber wenn ich diese Nachrichten vernehme, kommen mir Zweifel.
Wie ist Ihre Meinung zu dem Vorgang? Können Sie die Kampagnenorganisatoren unterstützen? Wie kann man sich gegen solche Einschränkungen der Meinungsfreiheit wehren? Vielen Dank!
Viele Grüße
Dirk Kleemann
Sehr geehrter Herr Kleemann.
Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert nicht nur die Religionsfreiheit, sondern ausdrücklich auch die des weltanschaulichen Bekenntnisses. Dazu dürfte auch das der Atheisten zählen. Also müssen sie den Religionen gleichgestellt werden.
Der Staat darf in der Behandlung von Religionen und Weltanschauungen keine Unterschiede machen, auch nicht bei der Zulassung von Werbung. Das sollte auch für öffentliche Verkehrsmittel in staatlicher Hand gelten.
Tun sie es doch, könnte versucht werden, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ob dies in dem von Ihnen geschilderten Fall aussichtsreich ist, kann ich ohne genau Kenntnis der Einzelheiten, insbesondere der Vorschriften für die Zulassung von Werbung auf öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht beurteilen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele