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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Martin H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich lese in Ihren Antworten des öfteren, dass Sie immer wieder von verfassungswidrig, verfassungsgemäß schreiben. Wie kann ein Tatbestand verfassungswidrig sein, wenn wir nicht mal eine Verfassung besitzen? Wir besitzen lediglich einen Verfassungsersatz, das so genannte Grundgesetz, welches vom deutschen Volk nicht ratifiziert wurde, somit also eigentlich nichtig ist.
"... Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den
Alliierten gewünscht, fand nicht statt,..." ( http://www.bundesregierung.de/Webs/Bre/DE/Gesetze/Grundgesetz/InformationenueberdasGrundgesetz/informationen-ueber-das-grundgesetz.html )
Deswegen frage ich Sie, wie kann dann die Rede von einem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz sein? Wie soll man etwas schützen was gar nicht vorhanden ist? Sollte es dann nicht richtiger Weise Grundgesetzschutz bzw. Grundgesetzgericht heißen? Mich deucht der Eindruck, dass die Bevölkerung mit der Verwendung der falschen Bezeichnungen bewusst in die Irre geführt wird, um darüber hinwegzutäuschen, dass wir gar keine Verfassung besitzen. Sie sagten auch, Zitat vom 01.01.2009 "Die Erarbeitung und Verabschiedung einer neuen Verfassung für Deutschland ist nicht in Sicht..." Zitat Ende, was wäre Ihrer Meinung nach nötig, um eine Erarbeitung und Verabschiedung einer dem deutschen Volke zustehenden Verfassung zu bewirken?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Heinke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heinke.

Mich deucht, daß ich da anderer Meinung bin als Sie. Das Grundgesetz ist jetzt die Verfassung für ganz Deutschland, wenn es auch ursprünglich nicht als endgültige Verfassung gedacht war. Daran ändern auch all die Theorien und Thesen über den Fortbestand des Deutschen Reichs nichts. Ich habe dazu auch bei abgeordnetenwatch schon mehrfach Stellung genommen. Und es ist nun mal Realität, daß nach dieser Verfassung unser Staat funktioniert, jedenfalls sollte es stets so sein. Wir fahren doch ganz gut damit.

Ich weiß auch nicht, was letztlich dahintersteckt, daß dem Grundgesetz die Qualität einer Verfassung von einigen nicht zuerkannt werden soll. Es ist immerhin die beste, die wir in Deutschland bisher hatten. Deshalb sind auch die Bezeichnungen "Verfassung", "Verfassungsgericht" und "verfassungswidrig" überhaupt nicht zu beanstanden.

Mit freundlichem Guß
Ströbele