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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marco C. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Marco C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Vielen Dank für Ihre zügige Antwort, aber leider muss ich nochmal auf meine Fragen vom 31.03.2009 zurückkommen.

Sie halten es also für Normal, wenn vorbestrafte Politiker im Bundestag etc. sitzen und auch als Vorbild fungieren? Habe ich Sie da richtig verstanden? Als Bespiel:
Ein Politiker hinterzieht Steuern oder nimmt Bestechungsgelder an (soll ja vorkommen) und bekommt einen paar Tausend Euro Strafe (aufgrund eines Deals!) Verlangt aber im Bundestag etc. härtere Strafe gegen Straftäter? Mit Verlaub, halte ich ein solches Verhalten für eine Schande. Denken Sie Ernsthaft, ich bzw. das Volk würden solchen Politiker auch nur noch ein Wort glauben können?
Ebenfalls halte ich es für untragbar, wenn Extremisten (egal welcher Richtung) Unterstüzung bzw. Sympathiebekundungen von Bundestagsabgeordneten erhalten.
Müssen nicht gerade Politiker ein beispielhaftes Verhalten im Sinne unseres Grundgesetzes an den Tag legen?
Welches Vorbild kann Ihrer Meinung nach ein krimineller darstellen?
Ich bin wirklich gespannt auf Ihre Antworten und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

M. Chalupka

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Chalupka.

Es kommt immer darauf an, warum ein Mensch bestraft wurde und zu welcher Strafe mit welcher Begründung.

Aber unabhängig davon, ist ein Mensch nicht ein langes Leben lang ein Krimineller, weil gegen ihn mal eine Strafe verhängt wurde.
Auch das Bundesverfassungsgesicht hat jedem Menschen die Chancen zur vollen Resozialisierung zuerkannt, sogar Personen, die wegen Mordes verurteilt wurden.
Deshalb werden Vorstrafen je nach Dauer auch nach einer bestimmten Frist aus dem Strafregister gestrichen.
Ein Neuanfang wird jedem zugebilligt.
Und ein Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und der Wählbarkeit tritt durch eine Verurteilung nicht automatisch ein, sondern muß extra durch das Gericht angeordnet werden und ist auch nur für einen begrenzten Zeitraum möglich.

Ihre Auffassung einmal strafrechtlich verurteilt, immer ungeeignet für ein politisches Amt, teile ich also nicht.

Darüber, ob eine Person für den Bundestag geeignet ist, entscheiden die Wählerinnen und Wähler unabhängig und nicht der Strafrichter.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele