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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marco C. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Marco C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich habe zwei Fragen an Sie und hoffe auf eine umfassende und schnelle Antwort Ihrerseits.

1. Was halten Sie von der RAF? Und wie stehen Sie zu der Freislassung von RAF-Terroristen?

2. Wie denken Sie über vorbestrafte Politiker? Darf ein vorbestrafter Mensch als Volksvetreter im Bundestag sitzen?
Sollten Volksvertreter nicht als Vorbild dienen und ist das als vorbestrafter Mensch noch möglich?

Ich bedanke mich im voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

M. Chalupka

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Chalupka.

In öffentlichen Erklärungen habe ich mehrfach mitgeteilt, daß ich die Freilassung von Gefangenen aus der RAF, die mehrere Jahrezehnte im Gefängnis waren, befürworte. § 57 a des Strafgesetzbuchs sieht die Aussetzung des Strafrests auch bei Verurteilten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausdrücklich vor. Dies halte ich für richtig. Eine Vorstrafe steht der Wahl in den Deutschen Bundestag nicht entgegen. Deshalb kann ein Vorbestrafter im Parlament sitzen. Eine Vorstrafe schließt auch nicht aus, Vorbild zu sein.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele