Frage an Hans-Christian Ströbele von Michael A. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Stöbele,
in einer früheren Antwort schreiben Sie, eine private Lagerung von Schusswaffen und Munition sei ihrer Meinung nach aus Sicherheitsgründen nicht tragbar. Sie schlagen vor, dass entweder Munition, die Schusswaffen oder beides in Schützenhäusern gelagert werden sollen um so letztlich die Zahl der Tötungsdelikte zu verringern. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass der Anteil der legalen und illegalen Schusswaffen als Tatmittel bei Tötungsdelikten nur bei etwa 10% liegt. Selbst im günstigsten Fall wäre also der mit dieser Maßnahme zu erzielende Erfolg minimal.
Würden Sie unter diesen Voraussetzungen eine Initiative unterstützen, bei der die Lagerung von Foto- und Videokameras in privaten Haushalten verboten würde?
Begründung für diese Initiative:
In 100% der Fälle von Kinderpornografie werden Foto- oder Videokameras als Tatwerkzeug eingesetzt. Wenn man also davon ausgeht, dass der erschwerte Zugriff auf das Tatwerkzeug die Tat selbst verhindert, so müsst durch ein Verbot von Foto- und Videokameras der Tatbestand der Kinderpornografie nahezu komplett verschwinden. Das Verbot von Foto- und Videokameras in Privatbesitz wäre demnach ein Quick Win für die Verbrechensbekämpfung und die Politik. Die Tatsache, dass von diesem Verbot eine große Anzahl von Bundesbürgern betroffen wäre darf im Interesse der Gleichbehandlung und im Sinne unsere Kinder keine Rolle spielen!
Daher möchte ich meine Frage wiederholen:
Würden Sie auch eine solche Initiative unterstüzten?
Weiterhin möchte ich Fragen, warum hier nicht schon längst von Seiten der Politik reagiert wurde. Obwohl die Deliktrelevanz von Foto- und Videokameras bei Kinderpornografie bei 100% liegt sind diese Tatwerkzeuge immer noch frei erwerbbar. Jeder kann eine Fotokamera kaufen, selbst wenn bei ihm bereits vorher pädophile Tendenzen festgestellt wurden. Wie kann diesem Umstand aus ihrer Sicht konsequent begegnet werden?
Sehr geehrter Herr Altmaier.
Selbstverständlich unterstütze die von Ihnen vorgeschlagene Intitiative nicht.
Ihr Vergleich hinkt aus vielen Gründen.
Einer ist:
Waffen sind keine Gegenstände des täglich Gebrauchs in Wohnungen oder sonstwo außerhalb von Schießständen wie Fotoapparate oder Handys.
Schußwaffen sind lebensgefährliche Gegenstände, deren Gebrauch außerhalb von Schießständen oder der Jagd deshalb zu recht verboten und stafbar ist. Es gibt also überhaupt keinen plausiblen Grund dafür, 15 und mehr Schußwaffen mit Tausendenden Schuß Munition mit in die Privatwohnung zu nehmen und dort aufzubewahren. Dem Risiko, daß diese gefählichen Gegenstände in der Wohnung mißbraucht und Menschen erschossen, schwer verletzt oder bedroht werden, steht somit kein legaler Nutzen gegenüber.
Anders ist es bei Fotoapparaten, Videokameras und fotographierfähigen Handys. Das sind Gegenstände des anerkannten legalen täglichen Gebrauchs. Dem Risiko des ganz seltenen Mißbrauchs zu unerlaubten Bildaufnahmen steht somit ein ganz überwiegender gesellschäftlich anerkannter Nutzen gegenüber.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele